Leitfaden zur Nutzung des Namens, des
Akronyms, des Logos und der Internet-Domänennamen der UNESCO durch die
UNESCO-Clubs in Deutschland
Einführung:
Im November 2007 hat die
34. Generalkonferenz der UNESCO „Richtlinien
für die Verwendung des Namens, des Akronyms, des Logos und der
Internet-Domänennamen der UNESCO“ verabschiedet. Sie sind in der
Übersetzung des Sprachendienstes des Auswärtigen Amts in Zusammenarbeit
mit dem Deutschen Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen auf der
Homepage der Deutschen UNESCO–Kommission (www.unesco.de) und in englischer
Sprache über die Homepage der UNESCO (www.unesco.org) öffentlich
einsehbar.
Diese Richtlinien sollen
den weltweiten Gebrauch des Namens, des
Akronyms, des Logos und der Internet-Domänennamen der UNESCO
vereinheitlichen und Missbrauch vermeiden.
Das
Logo der UNESCO ist ein international geschütztes Zeichen. In Deutschland
nimmt die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) den Schutz der sich daraus
ergebenden Rechte wahr.
Die
Nutzung des Namens und Logos der UNESCO durch Institutionen oder Personen,
die nicht Organe oder Einrichtungen der UNESCO oder der Deutschen
UNESCO-Kommission sind, ist grundsätzlich nur nach ausdrücklicher
Genehmigung durch die Deutsche UNESCO-Kommission möglich.
Der Vorstand der
Deutschen UNESCO-Kommission hat daher das
DUK-Sekretariat beauftragt, für die Umsetzung der UNESCO-Richtlinien unter
den zahlreichen Akteuren der UNESCO in Deutschland (Welterbestätten,
Biosphärenreservate, UNESCO-Clubs, UNESCO-Chairs, UNESCO-Projektschulen
etc.) Sorge zu tragen.
Dieser Leitfaden soll für alle deutschen UNESCO-Clubs die
Prinzipien und Rahmenbedingungen zur Verwendung des Namens und Logos der
UNESCO veranschaulichen, die immer zahlreicher werdenden Nutzungen
vereinheitlichen, missbräuchliche und uneindeutige Nutzungen vermeiden
helfen und das Verfahren bei der Bereitstellung der Logos vereinfachen. Er
ist Orientierungshilfe und enthält Handlungsanweisungen. In Zweifelsfällen
ist die Deutsche UNESCO-Kommission zu konsultieren.
Das Logo für
UNESCO-Clubs
Das Logo zur Nutzung durch
UNESCO-Clubs setzt sich folgendermaßen zusammen:
(i) Tempel
einschließlich UNESCO-Akronym
(ii) vollständiger
Name (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft,
Kultur und Kommunikation) in einer Sprache
(iii) einer
grafisch genau definierten gepunkteten Linie
(iv) dem
eigenen Clublogo (optional) und/oder dem Clubnamen
Beschluss der Forumssitzung vom 25. April 2009: Die UNESCO-Clubs
beschließen, dass kein Club ein eigenes Logo – auch wenn bisher eines
vorhanden war – nutzt, um die Einheitlichkeit der deutschen
UNESCO-Clubbewegung zu unterstreichen.
(v) einer
Erläuterung, aus der die Art der Verbindung zur UNESCO hervorgeht
Dieser Verbund ist zwingend
notwendig. Es ist nicht gestattet, das UNESCO-Logo allein zu verwenden.
Als Erläuterung, aus der
die Art der Verbindung zur UNESCO hervorgeht, gibt die DUK folgenden
Wortlaut vor (s. Anlage):
Für das Forum: Mitglied des
Weltverbandes der UNESCO-Clubs, -Zentren und -Vereinigungen
Für die Clubs:
Mitglied im Netzwerk der UNESCO-Club-Bewegung
Die
grafische Gestaltung des Logos
Die
minimale Größe des UNESCO-Logos beträgt 12 mm, gemessen von der Spitze bis
zur Unterkante des Tempelsymbols. Nur wenn der zur Verfügung stehende Raum
weniger als 25 mm beträgt, kann ausnahmsweise auf den Schriftzug
„Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und
Kommunikation“ sowie „Mitglied im Netzwerk der UNESCO-Club-Bewegung“
verzichtet werden.
Jedem
UNESCO-Club wird ein jeweils auf ihn zugeschnittenes, spezifisch
angepasstes Logo von der DUK im eps-, bzw jpg-Format zur Verfügung
gestellt. Auch die vorgegebene Schriftart und –größe sind fester
Bestandteil des Logos und dürfen nicht verändert werden.
Eigene
Clublogos dürfen in keinem Fall auch nur ein einziges Element des
UNESCO-Logos enthalten.
Bedingungen, die an die Nutzung des UNESCO-Namens und des –Logos geknüpft
sind
Die
UNESCO-Clubs dürfen das Logo keinesfalls für kommerzielle Zwecke nutzen,
d.h. für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen oder für die
Bewerbung von (auch nur in Teilen) kommerziellen Veranstaltungen.
UNESCO-Clubs sind nicht befugt, Dritten die Genehmigung zu erteilen, den
UNESCO-Namen bzw das UNESCO-Logo zu verwenden.
In
Zweifelsfällen muss die DUK angefragt werden. Bei Zuwiderhandlung kann dem
Club die Genehmigung zur Führung des Namens „UNESCO“ entzogen werden.
Die DUK
kann im Zusammenhang mit der von ihr erteilten Genehmigung zeitliche
Begrenzungen festlegen und/oder regelmäßige Überprüfungen vornehmen.
Nutzung von Internet-Domänennamen
Die UNESCO-Clubs sind nicht befugt,
Internet-Domänennamen zu nutzen, aus denen nicht eindeutig der Club-Bezug
hervorgeht. Eine mögliche Verwechslung mit Einrichtungen der UNESCO muss
in jedem Falle unterbunden werden. UNESCO-Clubs müssen vor der
Registrierung ihrer Domänennamen die DUK konsultieren.
Anhang
Forum der deutschen
UNESCO-Clubs
Mitglied
des Weltverbandes
der
UNESCO-Clubs, -Zentren
und
–Vereinigungen
UNESCO-Club Aachen e.V.
Mitglied
im Netzwerk der
UNESCO-Club-Bewegung
Berliner Komitee für UNESCO-Arbeit e.V.
Mitglied
im Netzwerk der
UNESCO-Club-Bewegung
UNESCO-Club Region Bonn e. V.
Mitglied
im Netzwerk der
UNESCO-Club-Bewegung
UNESCO-Club Düsseldorf e.V.
Mitglied
im Netzwerk der
UNESCO-Club-Bewegung
UNESCO-Club Frankenthal e.V.
Mitglied
im Netzwerk der
UNESCO-Club-Bewegung
UNESCO-Club Hamburg e.V.
Mitglied
im Netzwerk der
UNESCO-Club-Bewegung
UNESCO-Club für die Schule am Maschsee,
Bismarckschule Hannover, e.V.
Mitglied
im Netzwerk der
UNESCO-Club-Bewegung
Unesco-Club Joachimsthal e.V.
Mitglied
im Netzwerk der
UNESCO-Club-Bewegung
Unesco-Club Kettwig e.V.
Mitglied
im Netzwerk der
UNESCO-Club-Bewegung
UNESCO-Club Kulmbach-Plassenburg e.V.
Mitglied
im Netzwerk der
UNESCO-Club-Bewegung
UNESCO-Club „Forum Mittelrheintal“ e.V.
Mitglied
im Netzwerk der
UNESCO-Club-Bewegung
UNESCO Verein Region München e.V.
Mitglied
im Netzwerk der
UNESCO-Club-Bewegung
UNESCO-Club Wuppertal e.V.
Mitglied
im Netzwerk der
UNESCO-Club-Bewegung