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URL: http://www.unesco-club-hannover.de
UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee
Bismarckschule Hannover e.V.
Interkulturelles Lernen - Schulpartnerschaften - Patenschaften - Studienfahrten - Projekte

 

 

 

für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V.

An der Bismarckschule 5

30173 Hannover

Tel :     0511 168-43456

Fax :    0511 168-4137

19. August 2011

Einladung zur Mitgliederversammlung

Lieber Mitglieder,

zur Mitgliederversammlung des Geschäftsjahres 2011/2012 lade ich hiermit herzlich ein.

Termin:           12.09.2011

Zeit:                13.30 Uhr

Ort:                 Bismarckschule, Lehrerzimmer

Tagesordnung:

TOP 1             Begrüßung und Anträge

TOP 2             Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers

TOP 3             Genehmigung der Tagesordnung

TOP 4             Genehmigung des Protokolls der MV vom 16.12.2010

TOP 5             Bericht über das Photovoltaik-Projekt

TOP 6             Beratung und Beschlussfassung Satzungsänderung

TOP 7             Berichte des Vorstandes

TOP 8             Bericht des Kassenprüfers

TOP 9             Entlastung des Vorstandes

TOP 10           Wahlen (entsprechend der dann gültigen Satzung)

TOP 11           Verschiedenes

Anträge liegen bisher nicht vor.

 

Geschäftsführer                                                         1. Vorsitzender

Anlagen

Protokoll der MV vom 16.12.2010

Kassenbericht 2010/2011

Satzungsentwurf

Protokoll der Mitgliederversammlung am 16.12.2010

Ort:             Bismarckschule

Zeit:            13.30 - 14.15 Uhr

Anwesende:  Fuchs, Gudschun, Haase, Kronig, Schulze-Brüggemann, Wehking

Protokoll:      G. Fuchs

TOP 1:     Begrüßung und Anträge

Herr Schulze-Brüggemann begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2:     Wahl des Versammlungsleiters/Protokollführer

Vorgeschlagen werden Herr Schulze-Brüggemann als Versammlungsleiter und Herr Fuchs als Protokollant, sie werden einstimmig gewählt.

TOP 3:     Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird ohne Widerspruch oder Ergänzung angenommen.

TOP 4:     Genehmigung des Protokolls der außerordentlichen MV vom                                29.10.2009

Das Protokoll wurde mit der Einladung versandt und ohne Einspruch genehmigt.

TOP 5:     Bericht des Vorstandes

Herr Schulze-Brüggemann berichtet über Planungen, wie in den nächsten Jahren der Msafiri-Schule in Tansania geholfen werden kann.

-          Es sollen zwei weitere Schüler für 7 Jahre ein Stipendium erhalten;

-          Ein Schüler soll kurzfristig unterstützt werden, da seine Eltern in Not geraten sind;

-          Die Schule würde gern einen Internetanschluss per Satellit einrichten, die Kosten für die Einrichtung liegen bei rund 3000 Euro, die monatlichen Kosten für drei Lizenzen betragen deutlich über 120 Euro. Nach kurzer Diskussion wird beschlossen: Wenn die Schule die monatlichen Kosten sicherstellen kann, soll der UNESCO-Club die Anschaffung der nötigen Anlagen finanzieren, laufende Kosten sollen vermieden werden.

-          Als Alternative, falls die Anlage nicht angeschafft wird, sollen Einrichtungsgegenstände für den geplanten Erweiterungsbau der Schule angeschafft werden.

Im kommenden Jahr findet in der Bismarckschule eine Projektwoche unter dem Thema „Afrika“ statt. Hierzu soll ein senegalesischer Geschichtenerzähler eingeladen werden, der in mehreren Klassen auftreten soll. Der UNESCO-Club wird hierzu einen Beitrag zwischen 300 und 500 Euro leisten.

TOP 6:     Bericht des Kassenprüfers

            Herr Kronig hat die Kasse geprüft und für i.O. befunden.

 

TOP 7:     Entlastung des Vorstandes

Herr Hasse schlägt den gesamten Vorstand zur Entlastung vor, der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

TOP 8:     Verschiedenes

-          Bei Ausgaben in ausländischer Währung müssen dem Finanzamt gegenüber immer die tagesgleichen Wechselkurse angegeben werden;

-          Bei den Schülern soll intensiv für die Mitgliedschaft im UNESCO-Club geworben werden, um den Mitgliederbestand zu heben;

-          Die Internet-Seite des UNESCO-Clubs, die bisher von Herrn Voigt gepflegt wurde, soll insgesamt gelöscht werden. Dafür soll ein Hinweis auf der Homepage der Bismarckschule auf den UNESCO-Club hinweisen;

-          Herr Schulze-Brüggemann soll weiterhin versuchen, eine engere Verzahnung von UNESCO-Club und UNESCO-AG voranzutreiben.

 

Hannover, den 16.12.2010   

 

                                   Stefan Schulze-Brüggemann             Günter Fuchs

                                   (1. Vorsitzender)                                (Protokollführer)

 Kassenbericht

UNESCO-Club Einnahmen und Ausgaben im Geschäftsjahr 2010/2011

Haushaltsjahr

10/11

09/10

08/09

07/08

Einnahmen

 

 

 

 

Beitrag

300,92

239,33

257,74

257,74

Spenden Tansania

2.351,34

30.092,55

 

179,00

Spenden Bolivien-Projekt

 

 

 

75,00

Zinsen

 

 

 

 

Sonstige Einnahmen

 

 

 

0,55

 

 

 

 

 

 

2.652,26

30.331,88

257,74

512,29

Ausgaben

 

 

 

 

Kontogebühren

97,10

88,95

88,70

90,90

Porto- und Verwaltungskosten

139,18

 

 

 

Spenden

100,00

 

 

 

Spenden Tansania

4.740,27

1.895,50

1.700,00

2100,00

Zuschüsse an Schulveranstaltungen

 

 

 

 

Veröffentlichungen

 

253,61

 

 

Sonstiges

 

 

15,00

 

 

 

 

 

 

 

5.076,55

2.238,06

1803,70

2190,90

 

31.07. Abschluss Vorjahr Konto

30.371,79

2.277,97

3.823,93

5.204,03

31.07. Abschluss Vorjahr Barkasse

40,00

40,00

40,00

338,51

 

30.411,79

2.317,97

3.863,93

5.542,54

31.07. Abschluss Haushaltsjahr Konto

27.947,50

30.371,79

2.277,97

3.823,93

31.07. Abschluss Haushaltsjahr Barkasse

40,00

40,00

40,00

40,00

 

27.987,50

30.411,79

2.317,97

3.863,93

Einnahmen

2.652,26

30.331,88

257,74

512,29

Bestand alt

30.411,79

2.317,97

3.863,93

5.542,54

Einnahmen plus Bestand alt

33.064,05

32.649,85

4.121,67

6.054,83

Abzgl. Ausgaben

5.076,55

2.238,06

1.803,70

2.190,90

Kassenbestand am Ende des Haushaltsjahres

27.987,50

30.411,79

2.317,97

3.863,93

Anmerkung:

Der hohe Kassenbestand resultiert aus:

Zuschuss Schulneubau Msafiri Primary School, wird gezahlt im Aug/2011           7.820,00

Weitere Unterstützungen zum Ausbau sind geplant

Laufende Stipendien:

Name / Jahr

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Samuel Justin

+

+

+

+

+

+

+

 

 

 

Saumu Saleke

+

+

+

+

+

+

+

 

 

 

Geofrey Ishmail

 

 

 

 

 

+

+

+

 

 

Peter John Mgonja

 

 

 

 

 

+

+

+

+

+

 

1200

1200

1200

1200

1200

2000

2000

1000

500

500

Entwurf einer Satzung für den UNESCO-Club  Stand 19.8.2011

UNESCO-Club
 für die UNESCO-Schule am Maschsee Bismarckschule Hannover, e.V.

An der Bismarckschule 5, D 30173 Hannover, Tel. 0511- 43456 (Sekretariat)

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein trägt den Namen „UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee Bismarckschule Hannover e.V.“ abgekürzt "UNESCO-Club"; der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen.

  1. Sitz des Vereins ist Hannover.

  1. Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr.

§ 2 Gemeinnützigkeit  

  1. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  1. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

  1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Ziele

1.    Der UNESCO-Club fördert, unterstützt und initiiert pädagogische und karitative Veranstaltungen, die den völkerverbindenden und friedenserhaltenden Zielen der UNESCO und der Organisation der UNESCO-Schulen in Deutschland, insbesondere der Bismarckschule Hannover, dienen.

2.   Der UNESCO-Club fördert und unterstützt Schulprojekte, die den Nachhaltigkeitszielen der UNESCO dienen, insbesondere Bildungsprojekte zu Themen wie nachhaltige Entwicklung, Umweltbildung und Nutzung regenerativer Energien.

3.    Zu den geförderten Projekten zählen insbesondere:

    Veranstaltungen und Aktivitäten im Rahmen der nationalen und internationalen Schwerpunktprogramme der Organisation der UNESCO-Schulen.

    internationale Kontakt-, und Schulpartnerschaftsprogramme

    Veranstaltungen, die einer aktiven Friedenserziehung dienen

    Auslandsstudienfahrten für Schüler vor allem der UNESCO-Schule, Bismarckschule Hannover

    Schüleraustauschprogramme im Rahmen der Städtepartnerschaften der Landeshauptstadt Hannover

    Arbeitsgemeinschaften im Rahmen der UNESCO-Schularbeit

    schulische Projekte zur nachhaltigen Nutzung der globalen Ressourcen, zur Nutzung regenerativer Energien und zur Umweltbildung

4.    Für die Erfüllung dieser satzungsgemäßen Zwecke beschafft/organisiert der Verein auch Mittel. Damit werden eigene Projekte durchgeführt oder die Mittel an die o.g. Schule oder andere Träger zur Durchführung von Projekten im Sinne der Absätze 1 bis 3 weitergegeben.

§ 4 Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge

  1. Mitglied des UNESCO-Clubs kann jede natürliche Person werden, die die Ziele der UNESCO und der Organisationen der UNESCO-Schulen bejaht und an der Umsetzung dieser Ziele im Rahmen der Arbeit des UNESCO-Clubs mitwirken will.

  2. Die  Mitgliedschaft wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erworben.

  3. Gegen den Entscheid des Vorstands kann bei der nächsten regulären Mitgliederversammlung Einspruch eingelegt werden. Der Entscheid der Mitgliederversammlung ist dann verbindlich.

  4. Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festzulegen ist.

§ 6 Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Tod oder Ausschluss.

  2. Der Ausschluss wird vom Vorstand beschlossen, wenn das Mitglied ein halbes Jahr mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags im Rückstand ist oder, wenn öffentliche Äußerungen oder Aktivitäten des Mitgliedes nicht mit Sinn  und Geist der Ziele der UNESCO und des UNESCO-Clubs zu vereinbaren sind.

  1. Austritt, Ausschluss und die Feststellung der Beendigung der Mitgliedschaft bedürfen der Schriftform.

  1. Einspruchsmöglichkeiten gegen den Ausschlussbeschluss durch den Vorstand bestehen sinngemäß wie in § 4.4.

§ 7  Organe des UNESCO-Clubs

Organe des Unesco-Clubs sind die Mitgliederversammlung (MV) und der Vorstand.

§ 8 Mitgliederversammlung

  1. Der Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder des UNESCO- Clubs an. Sie ist das höchste Organ des UNESCO-Clubs.

  1. Die Mitgliederversammlung

        wählt den Vorstand mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen;

        beschließt Satzungsänderungen sowie die Auflösung des Unesco-Clubs mit absoluter Mehrheit der Anwesenden;

        wählt jährlich einen Rechnungsprüfer, der nicht dem Vorstand angehören darf. Der Rechnungsprüfer erstattet der MV Bericht;

        beschließt den Vereinshaushalt für das Rechnungsjahr; zum Ende des        Rechnungsjahres wird ein Kassenbericht erstellt;

        entlastet den Vorstand.

    Die MV wird jährlich –möglichst innerhalb von acht Wochen nach Schuljahrsbeginn- vom Vorstand einberufen.

  1. Die Einladung zur MV ist drei Wochen vor dem Termin, der auch bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen nicht in den Schulferien oder auf unterrichtsfreien Tagen liegen darf, den Mitgliedern schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail zuzusenden. Verzögerungen des Postweges bewirken keine Einspruchsmöglichkeit gegen die Einberufungsform der MV.

  1. Ein Tagesordnungsvorschlag, alle inhaltlichen Anträge, Wahlvorschläge, der Rechenschaftsbericht und der Kassenbericht sind der Einladung schriftlich beizufügen.

  1. Jeder Tagesordnungspunkt und Antrag kann während der MV abgeändert, erweitert oder zurückgezogen werden. Nicht angekündigte Themen dürfen auf der MV nur vorläufig beschlossen werden und müssen bei der nächsten MV noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt werden.

  1. Die MV ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß eingeladen wurde.

  1. Eine außerordentliche MV aus wichtigem Grund (z.B. zur Neuwahl eines zurückgetretenen Vorstands, wegen Einsprüchen gegen die  Vorstandsarbeit oder wegen notwendig werdenden Satzungsänderungen) kann vom Vorstand oder auf Antrag von 10% der Mitglieder einberufen werden. Die übrigen Verfahren gelten sinngemäß wie bei der ordentlichen MV.

§ 9 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei Vertretern und dem Geschäftsführer.

  1. Der Vorsitzende soll Lehrer der Bismarckschule Hannover sein.

  1. Der Vorstand wird alle zwei Jahre von der MV gewählt.

  1. Der Vorstand kann in Blockwahl oder in einzelnen Wahlgängen von der MV bestellt werden.

  1. Der Vorstand kann in einer außerordentlichen MV durch die Neuwahl eines anderen Vorstands abgelöst werden. Ein entsprechender Antrag mit Kandidatenvorschlag muss bei der Einladung zur außerordentlichen MV schriftlich vorliegen.

  1. Der Vorstand leitet die praktische Arbeit des UNESCO-Clubs und vertritt ihn nach außen. Er verfügt über die Gelder in satzungsgemäßer Form.

  1. Der Vorstand tagt vereinsöffentlich.

  1. Der Vorstandsvorsitzende bzw. sein Stellvertreter eröffnet und leitet die MV bis zu einem davon abweichenden Beschluss der MV selbst.

  1. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich; sie haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (gemäß § 26 BGB).

  1. Der Vorstand verantwortet die Geschäftsführung und die inhaltliche Arbeit gemeinsam. Dabei sind Mehrheitsbeschlüsse zulässig.

  1. Scheidet ein Vorstandmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.

  1. Der Vorstand kann weitere Mitglieder des UNESCO-Clubs oder in begründeten Fällen auch Nichtmitglieder in die inhaltliche Arbeit mit einbeziehen oder mit bestimmten Aufgaben betrauen. Die Gesamtverantwortung des Vorstandes wird dadurch nicht berührt.

  1.  Der Vorstand haftet dem Verein nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit.

§ 10 Auflösung des UNESCO-Clubs

  1. Der UNESCO-Club kann nach schriftlichem Antrag nach durch einen Beschluss einer MV gemäß § 3 (3) oder § 3 (8) aufgelöst werden.

  1. Dem Schulleiter der UNESCO-Schule, Bismarckschule Hannover, sind in diesem Falle die Mitgliederkartei des UNESCO-Clubs und zur treuhänderischen Verwahrung Kasse, Kontounterlagen und Geschäftsführungsunterlagen zu übergeben. Fehlt eine Bevollmächtigung durch die bisherigen Vereinsorgane, kann der Schulleiter mit Hilfe einer eidesstattlichen Versicherung und dem Verweis auf diesen Satzungsartikel eine Verfügungsvollmacht beim Amtsgericht erwirken.

  1. Bei Auflösung oder Aufhebung des UNESCO-Clubs oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt ein eventuell vorhandenes Vereinsvermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung internationaler Kontakte Jugendlicher oder die Unterstützung pädagogischer Projekte im Bereich der Nachhaltigkeit zu. Der Empfänger des Vermögens wird zusammen mit dem Beschluss über die Auflösung oder Aufhebung des Vereins benannt.

Unterbleibt die Benennung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft, fällt das Vermögen der Stadt Hannover, Jugendpflege, mit der Auflage zu, das Vereinsvermögen ausschließlich zur Förderung von internationalen Jugendkontakten vorzugsweise im Rahmen der Austauschprogramme mit den Partnerstädten der Landeshauptstadt Hannover zu verwenden.

Hinweis:
Der UNESCO-Club ist eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover unter Nr. 5575.

Der UNESCO-Club dient lt. vorläufiger Bescheinigung des Finanzamtes Hannover-Nord (Az. 25/207/29532 II vom 9.2.88) ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne §§ 51 ff. Abgabenordnung und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz bezeichneten Körperschaften.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach § 10 b EStG, § 9 Nr. 3 KStG wie Spenden abziehbar.

 

 

 

 

 
 

Verantwortlich für diese Seite

Gerhard Voigt, OStR i.R. - Kontakt vgl. Impressum
(vgl. Seitennavigation)

bismarckschule.voigt@gmx.de

Bearbeitungsstand: 25. 07 2005.

Letzte Bearbeitung: 06.01.2011

 

 

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http://www,UNESCO-Club-Hannover.de
An der Bismarckschule 5. D 30173 Hannover
Verantwortlich: Gerhard Voigt, OStR i.R. (seit 2009), bismarckschule.voigt@gmx.de
Ab 2007 als Vorsitzender: Stefan Schulze-Brüggemann
Kontakte über die Schule an Herrn Schulze-Brüggemann - stefansb@web.de

Bearbeitungsstand: 05.12.2011