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URL:
http://www.unesco-club-hannover.de
UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee
Bismarckschule Hannover e.V.
Interkulturelles Lernen - Schulpartnerschaften - Patenschaften - Studienfahrten
- Projekte |
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für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule
Hannover, e.V.
An der Bismarckschule 5
30173 Hannover
Tel : 0511 168-43456
Fax : 0511 168-4137
19. August 2011
Einladung zur Mitgliederversammlung
Lieber Mitglieder,
zur Mitgliederversammlung des Geschäftsjahres
2011/2012 lade ich hiermit herzlich ein.
Termin: 12.09.2011
Zeit: 13.30 Uhr
Ort: Bismarckschule, Lehrerzimmer
Tagesordnung:
TOP 1
Begrüßung und Anträge
TOP 2
Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
TOP 3
Genehmigung der Tagesordnung
TOP 4
Genehmigung des Protokolls der MV vom 16.12.2010
TOP 5
Bericht über das Photovoltaik-Projekt
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung Satzungsänderung
TOP 7
Berichte des Vorstandes
TOP 8
Bericht des Kassenprüfers
TOP 9
Entlastung des Vorstandes
TOP 10
Wahlen (entsprechend der dann gültigen Satzung)
TOP 11
Verschiedenes
Anträge liegen
bisher nicht vor.
Geschäftsführer 1.
Vorsitzender
Anlagen
Protokoll der MV vom 16.12.2010
Kassenbericht 2010/2011
Satzungsentwurf
Protokoll der
Mitgliederversammlung am 16.12.2010
Ort: Bismarckschule
Zeit: 13.30 - 14.15 Uhr
Anwesende: Fuchs,
Gudschun, Haase, Kronig, Schulze-Brüggemann, Wehking
Protokoll: G.
Fuchs
TOP 1: Begrüßung
und Anträge
Herr
Schulze-Brüggemann begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit fest.
TOP 2: Wahl des
Versammlungsleiters/Protokollführer
Vorgeschlagen werden
Herr Schulze-Brüggemann als Versammlungsleiter und Herr Fuchs als
Protokollant, sie werden einstimmig gewählt.
TOP 3:
Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung
wird ohne Widerspruch oder Ergänzung angenommen.
TOP 4:
Genehmigung des Protokolls der außerordentlichen MV vom
29.10.2009
Das Protokoll wurde
mit der Einladung versandt und ohne Einspruch genehmigt.
TOP 5:
Bericht des Vorstandes
Herr
Schulze-Brüggemann berichtet über Planungen, wie in den nächsten Jahren
der Msafiri-Schule in Tansania geholfen werden kann.
-
Es sollen
zwei weitere Schüler für 7 Jahre ein Stipendium erhalten;
-
Ein Schüler
soll kurzfristig unterstützt werden, da seine Eltern in Not geraten sind;
-
Die Schule
würde gern einen Internetanschluss per Satellit einrichten, die Kosten für
die Einrichtung liegen bei rund 3000 Euro, die monatlichen Kosten für drei
Lizenzen betragen deutlich über 120 Euro. Nach kurzer Diskussion wird
beschlossen: Wenn die Schule die monatlichen Kosten sicherstellen kann,
soll der UNESCO-Club die Anschaffung der nötigen Anlagen finanzieren,
laufende Kosten sollen vermieden werden.
-
Als
Alternative, falls die Anlage nicht angeschafft wird, sollen
Einrichtungsgegenstände für den geplanten Erweiterungsbau der Schule
angeschafft werden.
Im kommenden Jahr
findet in der Bismarckschule eine Projektwoche unter dem Thema „Afrika“
statt. Hierzu soll ein senegalesischer Geschichtenerzähler eingeladen
werden, der in mehreren Klassen auftreten soll. Der UNESCO-Club wird
hierzu einen Beitrag zwischen 300 und 500 Euro leisten.
TOP 6: Bericht
des Kassenprüfers
Herr
Kronig hat die Kasse geprüft und für i.O. befunden.
TOP 7:
Entlastung des Vorstandes
Herr Hasse schlägt
den gesamten Vorstand zur Entlastung vor, der Antrag wird einstimmig
angenommen.
TOP 8:
Verschiedenes
-
Bei Ausgaben
in ausländischer Währung müssen dem Finanzamt gegenüber immer die
tagesgleichen Wechselkurse angegeben werden;
-
Bei den
Schülern soll intensiv für die Mitgliedschaft im UNESCO-Club geworben
werden, um den Mitgliederbestand zu heben;
-
Die
Internet-Seite des UNESCO-Clubs, die bisher von Herrn Voigt gepflegt
wurde, soll insgesamt gelöscht werden. Dafür soll ein Hinweis auf der
Homepage der Bismarckschule auf den UNESCO-Club hinweisen;
-
Herr
Schulze-Brüggemann soll weiterhin versuchen, eine engere Verzahnung von
UNESCO-Club und UNESCO-AG voranzutreiben.
Hannover, den
16.12.2010
Stefan Schulze-Brüggemann
Günter Fuchs
(1. Vorsitzender)
(Protokollführer)
Kassenbericht
|
UNESCO-Club Einnahmen und Ausgaben im
Geschäftsjahr 2010/2011 |
|
Haushaltsjahr |
10/11 |
09/10 |
08/09 |
07/08 |
|
Einnahmen |
|
|
|
|
|
Beitrag |
300,92 |
239,33 |
257,74 |
257,74 |
|
Spenden Tansania |
2.351,34 |
30.092,55 |
|
179,00 |
|
Spenden
Bolivien-Projekt |
|
|
|
75,00 |
|
Zinsen |
|
|
|
|
|
Sonstige Einnahmen
|
|
|
|
0,55 |
|
|
|
|
|
|
|
|
2.652,26 |
30.331,88 |
257,74 |
512,29 |
|
Ausgaben |
|
|
|
|
|
Kontogebühren |
97,10 |
88,95 |
88,70 |
90,90 |
|
Porto- und
Verwaltungskosten |
139,18 |
|
|
|
|
Spenden |
100,00 |
|
|
|
|
Spenden Tansania |
4.740,27 |
1.895,50 |
1.700,00 |
2100,00 |
|
Zuschüsse an
Schulveranstaltungen |
|
|
|
|
|
Veröffentlichungen |
|
253,61 |
|
|
|
Sonstiges |
|
|
15,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
5.076,55 |
2.238,06 |
1803,70 |
2190,90 |
|
31.07. Abschluss
Vorjahr Konto |
30.371,79 |
2.277,97 |
3.823,93 |
5.204,03 |
|
31.07. Abschluss
Vorjahr Barkasse |
40,00 |
40,00 |
40,00 |
338,51 |
|
|
30.411,79 |
2.317,97 |
3.863,93 |
5.542,54 |
|
31.07. Abschluss
Haushaltsjahr Konto |
27.947,50 |
30.371,79 |
2.277,97 |
3.823,93 |
|
31.07. Abschluss
Haushaltsjahr Barkasse |
40,00 |
40,00 |
40,00 |
40,00 |
|
|
27.987,50 |
30.411,79 |
2.317,97 |
3.863,93 |
|
Einnahmen |
2.652,26 |
30.331,88 |
257,74 |
512,29 |
|
Bestand alt |
30.411,79 |
2.317,97 |
3.863,93 |
5.542,54 |
|
Einnahmen plus
Bestand alt |
33.064,05 |
32.649,85 |
4.121,67 |
6.054,83 |
|
Abzgl. Ausgaben |
5.076,55 |
2.238,06 |
1.803,70 |
2.190,90 |
|
Kassenbestand am Ende des
Haushaltsjahres |
27.987,50 |
30.411,79 |
2.317,97 |
3.863,93 |
Anmerkung:
Der hohe
Kassenbestand resultiert aus:
Zuschuss
Schulneubau Msafiri Primary School, wird gezahlt im Aug/2011
7.820,00
Weitere
Unterstützungen zum Ausbau sind geplant
Laufende Stipendien:
|
Name / Jahr |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
|
Samuel Justin |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
|
|
|
|
Saumu Saleke |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
|
|
|
|
Geofrey Ishmail |
|
|
|
|
|
+ |
+ |
+ |
|
|
|
Peter John Mgonja |
|
|
|
|
|
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
|
|
1200 |
1200 |
1200 |
1200 |
1200 |
2000 |
2000 |
1000 |
500 |
500 |
Entwurf einer Satzung für
den UNESCO-Club Stand 19.8.2011
UNESCO-Club
für die UNESCO-Schule am Maschsee Bismarckschule Hannover, e.V.
An der Bismarckschule 5, D
30173 Hannover, Tel. 0511- 43456 (Sekretariat)
§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr
-
Der Verein trägt den
Namen „UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee Bismarckschule
Hannover e.V.“ abgekürzt "UNESCO-Club"; der Verein ist in das
Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen.
-
Sitz des Vereins ist
Hannover.
-
Das Geschäftsjahr ist
das Schuljahr.
§ 2
Gemeinnützigkeit
-
Er ist selbstlos tätig
und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
-
Mittel des Vereins
dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
-
Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3
Ziele
1.
Der UNESCO-Club
fördert, unterstützt und initiiert pädagogische und karitative
Veranstaltungen, die den völkerverbindenden und friedenserhaltenden Zielen
der UNESCO und der Organisation der UNESCO-Schulen in Deutschland,
insbesondere der Bismarckschule Hannover, dienen.
2. Der
UNESCO-Club fördert und unterstützt Schulprojekte, die den
Nachhaltigkeitszielen der UNESCO dienen, insbesondere Bildungsprojekte zu
Themen wie nachhaltige Entwicklung, Umweltbildung und Nutzung
regenerativer Energien.
3.
Zu den geförderten
Projekten zählen insbesondere:
• Veranstaltungen
und Aktivitäten im Rahmen der nationalen und internationalen
Schwerpunktprogramme der Organisation der UNESCO-Schulen.
• internationale
Kontakt-, und Schulpartnerschaftsprogramme
• Veranstaltungen,
die einer aktiven Friedenserziehung dienen
• Auslandsstudienfahrten
für Schüler vor allem der UNESCO-Schule, Bismarckschule Hannover
• Schüleraustauschprogramme
im Rahmen der Städtepartnerschaften der Landeshauptstadt Hannover
• Arbeitsgemeinschaften
im Rahmen der UNESCO-Schularbeit
• schulische
Projekte zur nachhaltigen Nutzung der globalen Ressourcen, zur Nutzung
regenerativer Energien und zur Umweltbildung
4.
Für die Erfüllung
dieser satzungsgemäßen Zwecke beschafft/organisiert der Verein auch
Mittel. Damit werden eigene Projekte durchgeführt oder die Mittel an die
o.g. Schule oder andere Träger zur Durchführung von Projekten im Sinne der
Absätze 1 bis 3 weitergegeben.
§ 4
Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge
-
Mitglied des UNESCO-Clubs kann jede
natürliche Person werden, die die Ziele der UNESCO und der
Organisationen der UNESCO-Schulen bejaht und an der Umsetzung dieser
Ziele im Rahmen der Arbeit des UNESCO-Clubs mitwirken will.
-
Die Mitgliedschaft wird durch
schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erworben.
-
Gegen den Entscheid des Vorstands
kann bei der nächsten regulären Mitgliederversammlung Einspruch
eingelegt werden. Der Entscheid der Mitgliederversammlung ist dann
verbindlich.
-
Jedes Mitglied hat einen jährlichen
Mitgliedsbeitrag zu leisten, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung
festzulegen ist.
§ 6
Ende der Mitgliedschaft
-
Die Mitgliedschaft
endet mit Austritt, Tod oder Ausschluss.
-
Der Ausschluss wird
vom Vorstand beschlossen, wenn das Mitglied ein halbes Jahr mit der
Zahlung des Mitgliedsbeitrags im Rückstand ist oder, wenn öffentliche
Äußerungen oder Aktivitäten des Mitgliedes nicht mit Sinn und Geist der
Ziele der UNESCO und des UNESCO-Clubs zu vereinbaren sind.
-
Austritt, Ausschluss
und die Feststellung der Beendigung der Mitgliedschaft bedürfen der
Schriftform.
-
Einspruchsmöglichkeiten gegen den Ausschlussbeschluss durch den Vorstand
bestehen sinngemäß wie in § 4.4.
§ 7
Organe des UNESCO-Clubs
Organe des Unesco-Clubs
sind die Mitgliederversammlung (MV) und der Vorstand.
§ 8
Mitgliederversammlung
-
Der
Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder des UNESCO- Clubs an. Sie
ist das höchste Organ des UNESCO-Clubs.
-
Die
Mitgliederversammlung
• wählt
den Vorstand mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen;
• beschließt
Satzungsänderungen sowie die Auflösung des Unesco-Clubs mit absoluter
Mehrheit der Anwesenden;
• wählt
jährlich einen Rechnungsprüfer, der nicht dem Vorstand angehören darf.
Der Rechnungsprüfer erstattet der MV Bericht;
• beschließt
den Vereinshaushalt für das Rechnungsjahr; zum Ende des
Rechnungsjahres wird ein Kassenbericht erstellt;
• entlastet
den Vorstand.
Die MV wird jährlich
–möglichst innerhalb von acht Wochen nach Schuljahrsbeginn- vom Vorstand
einberufen.
-
Die Einladung zur MV
ist drei Wochen vor dem Termin, der auch bei außerordentlichen
Mitgliederversammlungen nicht in den Schulferien oder auf
unterrichtsfreien Tagen liegen darf, den Mitgliedern schriftlich auf dem
Postweg oder per E-Mail zuzusenden. Verzögerungen des Postweges bewirken
keine Einspruchsmöglichkeit gegen die Einberufungsform der MV.
-
Ein
Tagesordnungsvorschlag, alle inhaltlichen Anträge, Wahlvorschläge, der
Rechenschaftsbericht und der Kassenbericht sind der Einladung
schriftlich beizufügen.
-
Jeder
Tagesordnungspunkt und Antrag kann während der MV abgeändert, erweitert
oder zurückgezogen werden. Nicht angekündigte Themen dürfen auf der MV
nur vorläufig beschlossen werden und müssen bei der nächsten MV noch
einmal auf die Tagesordnung gesetzt werden.
-
Die MV ist
beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß eingeladen wurde.
-
Eine außerordentliche
MV aus wichtigem Grund (z.B. zur Neuwahl eines zurückgetretenen
Vorstands, wegen Einsprüchen gegen die Vorstandsarbeit oder wegen
notwendig werdenden Satzungsänderungen) kann vom Vorstand oder auf
Antrag von 10% der Mitglieder einberufen werden. Die übrigen Verfahren
gelten sinngemäß wie bei der ordentlichen MV.
§ 9
Vorstand
-
Der Vorstand besteht
aus einem Vorsitzenden, zwei Vertretern und dem Geschäftsführer.
-
Der Vorsitzende soll
Lehrer der Bismarckschule Hannover sein.
-
Der Vorstand wird alle
zwei Jahre von der MV gewählt.
-
Der Vorstand kann in
Blockwahl oder in einzelnen Wahlgängen von der MV bestellt werden.
-
Der Vorstand kann in
einer außerordentlichen MV durch die Neuwahl eines anderen Vorstands
abgelöst werden. Ein entsprechender Antrag mit Kandidatenvorschlag muss
bei der Einladung zur außerordentlichen MV schriftlich vorliegen.
-
Der Vorstand leitet
die praktische Arbeit des UNESCO-Clubs und vertritt ihn nach außen. Er
verfügt über die Gelder in satzungsgemäßer Form.
-
Der Vorstand tagt
vereinsöffentlich.
-
Der
Vorstandsvorsitzende bzw. sein Stellvertreter eröffnet und leitet die MV
bis zu einem davon abweichenden Beschluss der MV selbst.
-
Zwei
Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und
außergerichtlich; sie haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters
(gemäß § 26 BGB).
-
Der Vorstand
verantwortet die Geschäftsführung und die inhaltliche Arbeit gemeinsam.
Dabei sind Mehrheitsbeschlüsse zulässig.
-
Scheidet ein
Vorstandmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand
berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese
Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten
Mitgliederversammlung im Amt.
-
Der Vorstand kann
weitere Mitglieder des UNESCO-Clubs oder in begründeten Fällen auch
Nichtmitglieder in die inhaltliche Arbeit mit einbeziehen oder mit
bestimmten Aufgaben betrauen. Die Gesamtverantwortung des Vorstandes
wird dadurch nicht berührt.
-
Der Vorstand haftet
dem Verein nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit.
§ 10
Auflösung des UNESCO-Clubs
-
Der UNESCO-Club kann
nach schriftlichem Antrag nach durch einen Beschluss einer MV gemäß § 3
(3) oder § 3 (8) aufgelöst werden.
-
Dem Schulleiter der
UNESCO-Schule, Bismarckschule Hannover, sind in diesem Falle die
Mitgliederkartei des UNESCO-Clubs und zur treuhänderischen Verwahrung
Kasse, Kontounterlagen und Geschäftsführungsunterlagen zu übergeben.
Fehlt eine Bevollmächtigung durch die bisherigen Vereinsorgane, kann der
Schulleiter mit Hilfe einer eidesstattlichen Versicherung und dem
Verweis auf diesen Satzungsartikel eine Verfügungsvollmacht beim
Amtsgericht erwirken.
-
Bei Auflösung oder
Aufhebung des UNESCO-Clubs oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
fällt ein eventuell vorhandenes Vereinsvermögen an eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung internationaler
Kontakte Jugendlicher oder die Unterstützung pädagogischer Projekte im
Bereich der Nachhaltigkeit zu. Der Empfänger des Vermögens wird zusammen
mit dem Beschluss über die Auflösung oder Aufhebung des Vereins benannt.
Unterbleibt die Benennung
einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen
steuerbegünstigten Körperschaft, fällt das Vermögen der Stadt Hannover,
Jugendpflege, mit der Auflage zu, das Vereinsvermögen ausschließlich zur
Förderung von internationalen Jugendkontakten vorzugsweise im Rahmen der
Austauschprogramme mit den Partnerstädten der Landeshauptstadt Hannover zu
verwenden.
Hinweis:
Der UNESCO-Club
ist eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover unter Nr.
5575.
Der UNESCO-Club dient
lt. vorläufiger Bescheinigung des Finanzamtes Hannover-Nord (Az.
25/207/29532 II vom 9.2.88) ausschließlich und unmittelbar
steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne §§ 51 ff.
Abgabenordnung und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9
Körperschaftssteuergesetz bezeichneten Körperschaften.
Die Mitgliedsbeiträge
sind nach § 10 b EStG, § 9 Nr. 3 KStG wie Spenden abziehbar.
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Verantwortlich für
diese Seite
Gerhard Voigt, OStR
i.R. - Kontakt vgl.
Impressum
(vgl. Seitennavigation)
bismarckschule.voigt@gmx.de
Bearbeitungsstand:
25. 07 2005.
Letzte Bearbeitung:
06.01.2011 |
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