Verband der Politiklehrer Hannover
Elçin
Kürşat-Ahlers
[*]
Haremsfrauen und Herrschaft im Osmanischen Reich
in seiner Blütezeit
Die Geschichtsschreibung der islamischen Länder schweigt über Frauen. Dies gilt
insbesondere für ländliche Frauen und Frauen der Unterschichten. Aber auch die
Hofchroniken enthalten kaum Auskünfte über das Leben der Haremsbewohnerinnen:
Der Harem blieb als Wohnort, Erziehungsanstalt und sozialer Raum geheimnisvoll
und unerforschlich. Die Haremsfrauen selbst hinterließen keine Schriften.
Da sowohl die Abstammung der Konkubinen als auch die Stammbäume ihrer
Nachkommen historiographisch bewußt vernachlässigt wurden, wissen wir sehr
wenig über sie. Selbst ihre ursprünglichen Namen sind in der Regel nicht
bekannt, weil sie im Harem neue osmanische Namen erhielten, die häufig Vogel-
oder Blumenbezeichnungen persischen Ursprungs waren (Gost 1994, 95). Auch die ehelichen Allianzen des Hauses Osmans
mit christlichen Häusern finden kaum einen Platz in der höfischen
Geschichtsschreibung. Nach den ersten zwei Generationen der osmanischen Sultane
waren deren Frauen weder Musliminnen noch türkischer Abstammung.
Die Hofchronisten orthodox-sunnitischer Tradition, mit entsprechender
Staatsauffassung waren geneigt, solch unorthodoxes Verhalten zu ignorieren.
Ende des 15. Jh. führte der Historiker Asikpasazade den auch von der Bevölkerung
kritisierten Hedonismus, lustvollen Lebensstil und Alkoholkonsum des Sultans
Bayezid auf den schlechten Einfluß seiner Frau, der „ungläubigen Tochter“ des
serbischen Königs Lazar Grebelyonovic zurück. Sie wurde für den Verlust der
moralischen Werte am Hofe verantwortlich gemacht. (Asikpasazade/Atsiz
1947, 83)
In der Zeit zwischen der Thronbesteigung Suleymans des Prächtigen 1520 und bis
Mitte des 17. Jh. gelangten die Frauen der osmanischen Dynastie in eine
Machtposition, die in der gesamten osmanischen Geschichte einmalig blieb. Diese
Epoche wird als „Weiberherrschaft“ bezeichnet. Zwischen 1520-1566 waren die
Sultanshauptfrauen,
Haseki, und zwischen 1566-1656
die
Sultansmütter überaus einflussreich.
Im 16. und 17. Jh. deuteten die osmanischen Geschichtsschreiber den Einfluss der
Haremsfrauen auf die Staatsführung als eine der Ursachen für den sich
allmählich abzeichnenden ökonomischen, militärischen und politischen Verfall
des Reiches (Naff / Owen 1977). Die herausragende
neue politische Rolle des Harems zu dieser Zeit wurde als illegitime Usurpation
der Macht während des moralischen und institutionellen Niedergangs gedeutet.
Die persönliche Unfähigkeit der Nachfolger von Suleyman dem Prächtigen habe die
Einmischung der Haremfrauen in die Politik und die Beeinflussung der Sultane
mit schwacher Willenskraft durch sie ermöglicht.
Neuere Forschungen haben jedoch gezeigt, daß die Beteiligung der dynastischen
Frauen an der osmanischen Herrschaft sehr wohl institutionalisiert und kein aus
dem Machtvakuum der Zentralgewalt entstandenes, situationsbedingtes Phänomen
war (Pierce 1996). Die geschlechtliche
Trennung ging nicht mit einer Ohnmacht
der Frauen, sondern mit der Etablierung einer eigenen Statushierarchie
und Machtinstitutionalisierung parallel zu dem männlichen Herrschaftsapparat
einher. Die Machtverteilung innerhalb der Dynastie beruhte nicht auf der
einfachen geschlechtlichen Dichotomie, sondern viel stärker auf der
Generationenfolge (Meram 1997).
Die ältere Generation – Frauen und Männer – kontrollierten das Geschlechtsleben
und die Reproduktion der jüngeren.
Entgegen der mit Phantasien aufgeladenen europäischen Reisebeschreibungen, die
auf Erzählungen und Mythen basieren (Panzer
1936, 27-81), unterlagen Sexualität und Sinnlichkeit im herrschaftlichen Harem
strengen Regeln und Kontrollen. Der Harem war die Reglementierungsinstitution
der dynastischen Reproduktionspolitik.
Einige europäische Beobachter waren der Auffassung, daß der Harem mit seiner
disziplinierten und hierarchischen Organisation viel eher einem Kloster glich
als einem Liebesnest, das eigentlich nur in den Projektionen und Wunschträumen
der Europäer existierte. (Pierce
1996, 152)
In der Haremshierarchie kamen nach der Sultansmutter alle weiblichen Angehörigen
der Dynastie mit Sultan-Titel:
Haseki-Sultan (Sultanshauptfrau),
Sultans Söhne und Töchter und nach 1620 auch die Amme des Sultans sowie die
höchstrangige Bedienstete und Verwalterin des Harems,
„Kethüda Hatun“, die als quasi-Dynastieangehörige betrachtet
wurden.
Die mittlere Hierarchie umfasste sowohl Aufsichts- und Kontrollämter im Harem
als auch Ausbilderinnen für junge Konkubinen im Dienst des Sultans und der
Sultansmutter, wie z. B. Sekretärinnen, Aufseherinnen der Wäsche,
Kaffeekocherinnen, Vorratsaufseherinnen etc. Die größte Gruppe umfasste
Dienerinnen ohne Status. In der untersten Hierarchiestufe existierten im 17.
Jh. 167 Konkubinen für die Verrichtung der Alltagsarbeiten sowie 185, die in
Privatdiensten der Dynastie-Angehörigen, der hochrangigen Haremamtsinhaberinnen
und der Eunuchen standen.
Das Einkommen der Sultansmutter, die die Aufsicht über die gesamte
Sultans-Familie und den Harem als Institution führte, überstieg um ein
Mehrfaches die Gehälter der höchstrangigen Staatsfunktionäre. Sie und die
Lieblingsfrauen des Sultans, Haseki, besaßen außerdem Boden- und Steuerpfründe.
Die Mutter Sultan Murads III., Nurbanu, erhielt 2.000, deren Nachfolgerin, die
Mutter von Mehmed III., sogar 3.000 Asper, während die Spitze der islamischen
Rechtsgelehrten-Hierarchie, Seyhulislam 750 Asper, Wesire 1.000, die Spitze der
Janitscharen-Organisation 500, der Gouverneur von sämtlichen europäischen
Gebieten 572 und der von ganz Anatolien 563 Asper erhielten. Das Taschengeld des
Sultans, das ihn symbolisch dazu verpflichtete, seine privaten Ausgaben zu
beschränken, betrug 1.001 Asper (Sanderson
/ Foster, 82).
Die Haseki, die Lieblingskonkubine des Sultans, stand in der Rangfolge des
Harems gleich nach der Sultansmutter und hatte somit als eine bluts- und
dynastiefremde Konkubine einen höheren Status als die Schwestern, Töchter und
Tanten des Sultans. Während der Herrschaftszeit Murads III. betrug der Tagessatz
seiner Haseki, Safiye Sultan, 700 Asper, während seine Schwestern zwischen 250
- 300 Asper pro Tag erhielten. Selbst nachdem im 17. Jh. die Unterscheidung
zwischen Haseki und den übrigen Konkubinen aufgehoben und die gesamte
Konkubinenschar einen Prestigeverlust erlitt, erhielten 1643 die Konkubinen
von Ibrahim 1.000 bis 1.300, während der maximale Sold der Sultans-Schwestern
400 Asper betrug. Auch nach dem Tod des Sultans und selbst dann, wenn er zu
Lebzeiten sein Interesse an der Haseki verlor, blieb das Einkommen einer
ehemaligen Haseki wie das eines Beamten oder Rang- und Amtsinhabers im
Staatsapparat bestehen. Insofern waren die Harems-Frauen in die gesamte
Bürokratie und Besoldungsstruktur integriert.
Allerdings erhielten die in der Geschichte anonym gebliebenen „gewöhnlichen“
Konkubinen des Harems nur einen Bruchteil des Haseki-Soldes, selbst wenn sie
Söhne geboren hatten.
Soldvergleich zwischen Haseki und Konkubine
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Haseki
|
Konkubinen mit Söhnen
|
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1520 - 1566 (Suleyman I.)
|
Hurrem: 2.000
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30 - 40
|
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1566 - 1574 (II. Selim)
|
Nurbanu: 1.000
|
40
|
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1603 - 1617 (I. Ahmed)
|
Kösem: 1.000
|
100
|
Neben der
Besoldungshöhe symbolisierte auch die Zahl der Dienerinnen einer Konkubine
ihren respektiven Status und Rang in der Frauenhierarchie. In der Mitte des 18.
Jh. verfügte die Hauptfrau Sultans Mehmed I. über 20, seine zweite und dritte
Frau über 14, seine vierte, fünfte und sechste Frau über 8 - 12 Dienerinnen.
Harem wird vom Wortstamm „h r m“
abgeleitet, der sowohl verboten, ‚Tabu‘ als auch ‚heilig‘ bedeutet Altindal
1993, 10). Osmanische Sultane waren eigentlich keine sakralen Könige, schufen
aber durch ihre Anwesenheit sakrale Orte. Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts bezeichnete
das Wort „Harem“ noch das Innere des Hofes, in dem der Sultan mit anderen
Männern zusammenwohnte.
Das türkische
Begriffspaar iq/diw (oder das persische enderun/birun) bezeichnet Innen und
Außen, die Nähe bzw. Distanz zum Machtzentrum. Je näher dem Sultan (Innen)
desto größer die Machtimplikation. Bernard Lewis weist darauf hin, daß in der
islamischen Zivilisationssphäre die Machtverhältnisse nicht durch vertikale,
sondern horizontale Begriffe der Raumstruktur bezeichnet wurden (Lewis 1988, 11-13). Dies stellt einen
Gegensatz zu der westlichen Konzeption des Politischen und Öffentlichen, die
mit „Außen“ assoziiert werden, dar.
Dagegen repräsentierte
im Osmanischen Reich das „Innen“, der Wohnraum des Sultans“, die Ordnung,
Sicherheit und den Zenit der politischen Herrschaft (Andrews 1985, Abschn. 5). Nur der erste und äußere Hof des
imperialen Palastes war für jedermann zugänglich. Der zweite Hof diente als
zeremonieller Raum für Empfänge ausländischer Gesandter und als
Versammlungsort des Diwans unter der Leitung des Großwesirs. Dem innersten
Hof, dem herrschaftlichen Innen oder dem herrschaftlichen Harem war jedem von
der Außenwelt der Zugang verwehrt. Umgekehrt durften die Bewohner dieses Raumes
(persönliche Knaben-Diener des Sultans, ihre Beschützer und Lehrer) die Grenze
nach außen nicht überschreiten, es sei denn, sie begleiteten den Sultan
hinaus. In diesem Fall war der Sultan von seinen Bediensteten umgeben und
dadurch vom Volk isoliert. Auch in dieser Situation gab es ein Innen und ein
Außen. (Gost 1994, 136)
In vielen ehemaligen
absoluten Monarchien galt die Nähe zur Person des Königs als eine Machtquelle.
Die Kontrolle bzw. Monopolisierung des Zugangs zum Herrscher, seine Unerreichbarkeit,
verlieh ihm eine sakrale Aura und mehr Macht, an der die ihm räumlich näher
stehenden Personen partizipierten. Das Besondere in der osmanischen Hofreglementierung
war, daß keine „vollständigen“
Männer außer dem Sultan selbst dem Innen-Bereich angehören durften. Die erwachsenen
Diener und Hofbeamten waren deshalb Kastraten, Eunuchen. Die noch im Innenbereich
lebenden Sultans-Söhne oder Knaben-Diener mußten während ihrer Ausbildung
symbolische Merkmale der Kindheit, der
geschlechtlichen Unreife tragen: sie durften sich keinen Bart wachsen lassen
und keine Kinder haben. Es wurden sogar freiwillige Kastrationen vorgenommen,
um dem Sultan näher kommen zu können und in den Innen-Bereich zu gelangen (Coco 1998, 93-95). Da die Eunuchen
„Enderun“, den inneren Dienst im Serail, aufgrund der Ernennung zu höheren Verwaltungsposten
verlassen durften, gab es in der frühen Neuzeit viele kastrierte Großwesire.
Erst Ende des 16. Jhs.
wurde im Topkapi Serail eine neue Wohnsektion für Frauen und ihre Kinder
gebaut, die wegen der Anwesenheit des Sultans „Harem“, d. h. Tabu, genannt
wurde und sich zur prestigereicheren Wohnstätte der höfischen Frauen
entwickelte. Das Alt-Serail wurde der Abschiebeort für alle Konkubinen, Mütter,
Töchter und kleinen Prinzen sowie deren Dienerschaft, wenn der Sultan gestorben
war (Altindal 1993, 217). Nach der
Tradition wurden viele Angehörige des Harems nach dem Tod des Sultans mit
Männern im Staatsdienst verheiratet, vom Sklavenstatus befreit und mit einer
Aussteuer versehen.
Die räumliche
Vereinigung des Harems mit der Sultans-Wohnstätte in der Herrschaftszeit
Suleymans führte sowohl zu einer symbolischen als auch realen Prestige- und
Machtanstieg der Frauen. Zuvor hatten die Frauen und Familienangehörigen des
Sultans im Alt-Serail, der unter Mehmed dem Eroberer gebaut worden war,
gewohnt. Aber bereits 1468 zog Mehmed in das Neue Serail, dem heutigen Topkapi
(Pierce 1996, 160). Der Harem blieb
noch ein Jahrhundert lang im alten Hof. Sultane besuchten häufig das
Alt-Serail, wo sie noch ihren eigenen Wohnbereich, neben dem im Topkapi hatten.
Das Topkapi-Serail blieb dagegen ein Jahrhundert lang nur den Eunuchen und
Knaben während ihrer Ausbildung, also ausschließlich Männern vorbehalten.
Anzahl der Harems-Frauen
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|
Alt-Serail
|
Topkapi
|
|
1574
|
73
|
49
|
|
1622
|
411
|
295
|
|
1652
|
531
|
436
|
Quelle: Pierce 1996, 162-164
Es ist wahrscheinlich,
daß nur die vom Sultan bevorzugten Konkubinen mit ihren Dienerinnen einen
bestimmten Zeitraum räumliche Nähe zum Sultan hatten. Luigi Bossano, damals
venezianischer Botschafter, stellte fest, daß diese Zeit ca. zwei Monate
dauerte (Pencer 1936, 178). Die
Konkubinen wohnten bis zu ihrer Schwangerschaft im Topkapi-Serail. Zur
Entbindung und Kindererziehung kehrten sie ins Alt-Serail zurück. Nach dem
Prinzip nur „ein Sohn pro Konkubine“ durfte die Mutter eines Mädchens, aber
nicht die eines Jungen, weitere sexuelle Beziehung mit dem Sultan haben. Der
Wohnbereich aller neuen Konkubinen blieb das Alt-Serail, wo sie sowohl zur
Konkubine als auch in Verwaltungsfunktionen innerhalb des Harems ausgebildet
wurden.
Sklavinnen
und Reproduktionspolitik
Die Sultansmutter wählte die schönsten,
intelligentesten und am besten ausgebildeten Sklavinnen für ihre private oder
die Dienste anderer Rangträgerinnen unter ihrer Aufsicht aus, um sie in das
Hofzeremoniell, die Etikette und in die weiblichen Künsten des Tanzens, Singens
und Musizierens einzuweisen (Coco
1998,
73-77). Die Frauen wurden sowohl zur Konkubine als auch zur Verwalterin des
Harems ausgebildet. Nach venezianischen Berichten wählte der Sultan seine Konkubinen
aus dem Kreise dieser Dienerinnen aus, sobald sie eine Reife- bzw.
Funktionsstufe in der Haremsverwaltung erreicht hatten. Die höchste Stufe in
der Rangfolge der Konkubinen des Sultans konnten nur die mit bester Ausbildung
und Leistung erreichen. Schönheit allein genügte also nicht. Die Laufbahn einer
Sklavin konnte in drei Statusgruppen münden:
Die Reproduktionspolitik der osmanischen
Dynastie wandelte sich im Zusammenhang mit ihrer jeweiligen Machtstärke und
Legitimationsgrundlage. Der Zugriff der osmanischen Dynastie auf die
traditionell anerkannte Legitimationsgrundlage islamischer Herrscher, nämlich
Nachkommen des prophetischen Geschlechts zu sein, war wegen ihrer nicht-prophetischen
Abstammung nicht unmöglich. So bildeten die ursprüngliche Legitimationsgrundlage
in der Gründungsphase die matrimoniellen Allianzen zu anatolischen
charismatischen Familien der Derwischscheichs. D. h. es waren die
angeheirateten Frauen der ersten Sultane, die der Dynastie zur Legitimation
verhalfen.
In der Gründungslegende
der osmanischen Dynastie herrscht das Motiv der Übertragung des Charisma und
der Heiligkeit des berühmtesten religiösen Führers Anatoliens, Scheich Edip
Ali, auf die Dynastie vor, vermittelt durch seine Tochter, die den Dynastiegründer
Osman heiratete (Asikpasazade 1947,
4/26).
Bis zur Mitte des 15.
Jhs. hatten die osmanischen Herrscher zwar sowohl angeheiratete Frauen als
auch Konkubinen, aber die Kinder der Sultane wurden im 15. Jh. ausschließlich
von Konkubinen geboren. Die Unfruchtbarkeit der rechtmäßigen Ehen wurde
wahrscheinlich durch sexuelle Enthaltsamkeit erreicht und nur die ersten
beiden osmanischen Herrscher, Osman und Orhan, waren ehelich gezeugt. Ansonsten
waren die Mütter der osmanischen Sultane ursprünglich versklavte Konkubinen
christlicher Herkunft (Pierce 1996,
35). Entgegen dieser Realität glaubte jedoch die osmanische Bevölkerung an
die in den Hofchroniken enthaltenen Mythen über muslimische Herrschertöchter
als Mütter ihrer Sultane (Ulucay
1980,
7-8). Bereits in der zweiten Hälfte des 15. Jhs. etablierten sich zwei Regeln
in der Reproduktionspolitik: die Verlagerung der sultanischen Begattung
ausschließlich versklavter Konkubinen,
die jeweils nur einen Sohn zur Welt bringen durften.
Im 14. und 15. Jh.
dienten die Heiratsallianzen zwischen den osmanischen Sultanen und ihren Söhnen
mit den benachbarten Herrscherhäusern auf dem Balkan (Byzanz-Serbien) und in
Anatolien als diplomatische Bündnisse oder zur Bekräftigung des Vasallenstatus.
Im 14. Jh. dominierten die Eheschließungen mit christlichen und im 15. Jh. mit
muslimischen Frauen aus Anatolien, was in Einklang mit der
Expansionsorientierung stand (Gost
1994,
90-94). Die osmanischen Sultane und ihre Söhne heirateten nicht nur Frauen aus
den muslimischen Häusern Anatoliens, sondern gaben ihre Töchter und Schwestern
auch als Ehefrauen in diese Häuser. Die Kontrolle der ehelichen Reproduktion
der Sultane durch sexuelle Enthaltsamkeit zeugt von der Intensität und Macht
der dynastischen Reproduktionspolitik über die individuellen Herrscher. Man
wollte dadurch jegliche Verflechtung mit fremden Häusern und die Beeinflussung
fremder Mächte vermeiden. In der islamischen Staatstradition ist dies einmalig.
Auch die Versklavung
der Frauen aus besiegten Dynastien, insbesondere der Ehefrauen der unterlegenen
Herrscher und deren Aufnahme in den Harem, blieb bis zum 16. Jh. Symbol der
osmanischen Expansionskraft und Beutefähigkeit. Der byzantinische Historiker
Doukas schildert wie Mehmed der Eroberer 20 Tage nach der Eroberung Instanbuls
mit allen adligen Frauen aus Byzanz auf Pferden oder Wagen die Stadt verließ (Doukas/Magoulias 1975, 241). D.h., die
ausländischen Konkubinen und Gattinnen der islamischen Sultane symbolisierten
die Überlegenheit und den Sieg.
Nicht die
Gattinnenrolle, sondern die Mutterrolle eröffnete den Frauen den Weg zum Macht-
und Statusaufstieg und ermöglichte ihnen die Teilnahme am politischen Leben.
Somit durchlebte eine erfolgreiche Sklavin-Konkubine im 15. Jh. sechs
Lebensabschnitte, die auch räumlich voneinander unterschieden wurden.
Lebensepisoden
einer Sklavin-Konkubine

Diese idealtypische
Biographie, die zumeist Standard war, verdeutlicht wie absolut die Frauen über
ihre Mutterschaft und -rolle definiert und ihnen durch die Kinder ihre
Identität zugewiesen wurde.
„Wenn eine Konkubine
vom Sultan schwanger wird, wird ihr Sold sofort erhöht und somit wird sie
geehrt und befördert, sie wird ab dann als eine hochrangige Frau bedient (von
anderen Haremsfrauen). Wenn sie einen Sohn bekommt, erzieht sie ihn bis er zehn
bis elf Jahre alt wird. Danach verleiht der „große Türke“ (Sultan gemeint) eine
Sanjak-Pfründe (die größte Verwaltungseinheit im osmanischen Reich) und
schickt seine Mutter mit ihm dort hin. Wenn die Konkubine auch ein Mädchen
gebärt, wird es von der Mutter bis zu ihrer Heirat erzogen.“ (Angioello 1909, 128)
Die wichtigste
Voraussetzung für die politische Karriere und Machtbeteiligung der Sultansfrauen
hing von der Geburt eines Sohnes und den biographischen Episoden ihrer Söhne
ab. In der Zeit, in der die Prinzen zur Vorbereitung auf die Staatsführung in
die Provinz als Gouverneur entsandt wurden, wurden sie von ihren Müttern
begleitet. Somit erhielt der Prinz zusammen mit seiner Mutter einen eigenen
Haushalt unter der mütterlichen Aufsicht neben der seines Lehrers. Die Mütter
der Prinzen wurden für das Verhalten und die Amtsführung ihrer Söhne
verantwortlich gehalten. Dieser Lebensabschnitt markierte sowohl das Ende der
Geschlechtlichkeit als auch den Beginn der Machtbeteiligung der Sultansfrau,
die eine politische Identität gewann. Erst danach übernahm sie auch die dynastische
Legitimationsfunktion gegenüber der Bevölkerung, indem sie
Wohltätigkeitsaktivitäten und Stiftungsgründungen wir Armenhäuser, Medrese,
Moschee-, Bad-, Wasserbrunnenbauten durchführt (Faroghi 1989). Die Prinzenmutter bekam den höchsten Sold im
Prinzenhaushalt.
Wann die Entsendung der
Mutter mit dem Prinzen schon mit zwölf Jahren in die Provinz als Gouverneur als
Tradition begann, ist nicht bekannt, vermutlich schon in der Zeit des zweiten
osmanischen Sultans Orhan (Pierce
1996, 58-66). Im 15. Jh. war sie bereits Routine. Sie diente sowohl zum
Erwerb der Staatsführungserfahrung als auch zur Fernhaltung des Prinzens von
der Hauptstadt. Die Haushalte der Prinzen umfaßten zwischen 450 bis 2.000
Bedienstete einschließlich eines eigenen Harems. Dieser Haushalt konstituierte
auch den Kern ihrer Beamten- und Bedienstetenschar am Hof in Istanbul bei der
Thronbesteigung (Pierce 1996,
62-63).
Wenn ein Prinz in
dieser Zeit starb, übernahm seine Mutter den Bau des pompösen Mausoleum-Grabes,
sorgte für das Personal des Haushalts und stellte ihre Ernennung für geeignete
Posten sicher. Diese Mütter wurden später neben ihren Söhnen begraben, was die
symbiotische, unentrinnbare Einheit zwischen den Prinzenmüttern und ihren
Söhnen belegt. Einen möglichen Erklärungsansatz für diese Einheit liefert das
lebenslängliche politische Bündnis, das die Mutter eines Prinzen mit ihrem
Sohn einging: als Beschützerin gegen Intrigen, selbst gegen den Zorn des Sultans,
als seine Erzieherin und später als Beraterin und intimste Lebensgefährtin.
Diese politische Rolle der damaligen Konkubinen, definiert durch ihre Rolle als
Prinzenmutter, bedeutete eine wichtige Machtquelle für sie, gleichzeitig aber
auch das Ende ihrer intimen Beziehung zum Sultan. Die Mütter der
Thronkandidaten waren durch ihr Schicksal und in ihren Aufstiegschancen zur
höchsten Würde und Machtstellung einer Frau im Harem, als Sultansmutter
unentrinnbar mit dem Schicksal ihrer Söhne verbunden. In solch einer
Herrschaftsordnung, in der jeder Prinz mit seinen Brüdern von unterschiedlichen
Müttern um den Thron konkurrierte, da die gesamte Dynastie kollektiven
Herrschaftsanspruch hatte, mußte jeder mögliche Thronkandidat zwangsläufig
unter der Obhut einer ihm wohlgesonnenen Frau stehen. In solch einem System war
die Konkurrenz um die höchste Spitze im Reich, um das Sultansamt, gleichzeitig
die Konkurrenz unter den Müttern. Wenn der Sohn im Bündnis mit seiner Mutter im
Konkurrenzkampf scheiterte, bedeutete dies für den Prinzen den Tod, für die
Mutter die Entfernung aus dem Serail und ihre Abschiebung in den Alt-Harem der
ehemaligen Hauptstadt Bursa, bevor das Serail in Istanbul gebaut wurde, d. h.
ein Exilleben bis zu ihrem Tod. (Gost
1994, 100)
Die Konkurrenz um den
Thron konnte nur siegreich verlaufen, wenn die Unterstützung wichtiger
Machtgruppen, wie die der Janitscharen-Organisation, der hochrangigen Staatsfunktionäre
oder der islamischen Rechtsgelehrten gesichert war. Es waren die Prinzenmütter,
die durch ihr Vermögen, ihre Hofbeziehungen und Klientelgruppen diesen
Konkurrenzkampf organisierten und ausfochten. Häufig mußte hierzu ein
Informantennetz aufgebaut und bezahlt werden.
Am Ende des 15. Jh.
stieg das Alter der Prinzen zur Entlassung aus dem Serail auf das 16.
Lebensjahr an. Das Erreichen politischer Reife markierte zugleich den Beginn
seiner Reproduktionsaktivität. Die Erziehung der Gattinnen des Prinzen, sogar
ihre Auswahl und die Reglementierung des Sexuallebens des Prinzen oblag
ebenfalls der Prinzenmutter. Die Fortpflanzungsfähigkeit des Prinzen markierte
in der imperialen Zeit auch das Ende der Kinderzeugung des Vatersultans. In
früherer Zeit des Reiches zeugten sowohl noch die Sultane als auch ihre Söhne
Nachkommen.
Den Beginn der sogenannten
„Weiberherrschaft“ setzte Hurrem Sultan, die Lieblingsfrau Suleymans des
Prächtigen. Mit ihr führte Suleyman lebenslang eine monogame Beziehung. Sie war
die erste Haremsfrau, die den Titel und den Status „Haseki“ als
Distiktionsmerkmal gegenüber anderen Konkubinen erhielt.
Nach polnischen
Erzählungen war Hurrem – in Europa als Rexolona bekannt – in der Stadt Rogahin
am Dnjestr von Tataren gefangen genommen worden. Sie hieß ursprünglich Aleksandra
Lisowska und war die Tochter eines christlichen Geistlichen. Wie sie in den Sultansharem
gelangte, ist ungewiß. 1521 gebar sie ihr erstes Kind und schenkte Suleyman
bis 1524 fünf weitere Kinder. Dies widersprach schon dem Grundsatz „ein Sohn
pro Konkubine“, aber ist darauf zurückzuführen, daß von den ersten drei
Söhnen zwei starben, wodurch die Kontinuität der Dynastie in Gefahr geriet. (Meram 1997, 199-237)
Ein weiterer Bruch mit
der Tradition durch Hurrem und Suleyman blieb für die gesamte osmanische
Geschichte einmalig: Sie ist die erste Sklavinkonkubine, die vom Sultan zuerst
in die Freiheit entlassen und anschließend von ihm geehelicht wurde. Die
Außergewöhnlichkeit dieser Ehe findet in vielen konsularischen Briefen
ausländischer Gesandter Erwähnung. Die Bevölkerung war gegen die Bindung des
Sultans an eine einzige Frau. Dies sei gegen die Natur und schädlich für das
Reich. Die Bevölkerung haßte Hurrem und hielt sie für eine Hexe. Der letzte
Verstoß Hurrems gegen die heiligen Traditionen war ihr Umzug mit den Kindern
aus dem Alt-Serail, wo die Frauen wohnten, in das Neue. Im Topkapi-Serail lebte
sie mit 100 Konkubinen als Bediensteten. (Ibid.)
Hurrem war auch die
erste und letzte Sultans-Frau, die nach der Mitte des 15. Jhs. in der
Hauptstadt blieb und ihre Söhne nicht in die Provinz begleitete. Aber sie
reiste häufig, um ihre Söhne in den Sanjaks zu besuchen.
Das Verbleiben Hurrems
in Istanbul brachte eine neue politische Rolle und Beziehung mit sich. Hurrem
rückte immer mehr in die politische Mitwisser-, Berater- und Informantenrolle
für den Sultan (Busberg/Forster 1927,
49). Hurrems Briefe an den Sultan während seiner Feldzüge beinhalteten
politische Empfehlungen sowie existentiell wichtige Informationen über die
Ereignisse in der Hauptstadt. Dies war für den Sultan von unschätzbarem Wert,
da die mit dem Feldzug und die damit verbundene langfristige Abwesenheit des
Sultans potentiell die Gefahr mit sich brachte, daß einer der Söhne in
Koalition mit bestimmten Machtgruppen den Thron an sich reißen konnte.
Interessant ist auch, daß nach dem frühen Tod von Hurrem ihre Tochter, Mihrimah
Sultan, deren Funktion für den Sultan übernahm.
Drei wichtige
Entwicklungen, die in einem Zusammenhang stehen, trugen wesentlich zum
Machtzuwachs des Harems bei: 1.) Die Aufhebung der Tradition, Prinzen als
Gouverneure in die Provinz zu entsenden, und 2.) die Bedeutungszunahme des
Hofes als Herrschaftszentrum, indem alle Dynastieangehörige im Topkapi-Serail
zusammen wohnen und 3.) das Verbot des Brudermordes und der Wandel der
Nachfolgeregelung in der Dynastie.
Die Gründungsphase des
Reiches war noch durch bewaffnete Kämpfe zwischen den rechtmäßigen Thronerben
und ihren Armeen gekennzeichnet, weil nach dem tradierten turkmongolischen
Herrschaftskonzept die gesamte Familie und folglich jeder Prinz einen legitimen
Herrschaftsanspruch hatte (Kürsat-Ahlers
1992, 342). Der Brudermord vor oder nach der Thronbesteigung des neuen Sultans
ist auf das Fehlen einer klaren Nachfolgeregelung zurückzuführen. In der
zweiten Hälfte des 16. Jhs. wurden die herrschaftlichen Rechte und die eigenen
Haushalte der Prinzen in der Provinz abgeschafft, um diese blutigen
Thronstreitigkeiten zu unterbinden.
Ende des 16. Jh. fand
ein grundlegender Wandel in den Beziehungen zwischen den Dynastieangehörigen
statt. Die Entsendung der Prinzen in die Provinz wurde aufgegeben. Sie blieben
im Topkapi wohnen. Die Institutionalisierung zuerst der Primogenitur, also die
Thronfolge des ältesten Sohnes, anschließend der Regelung, daß der älteste
männliche Angehörige der Dynastie den Thron besteigt, war für diesen Wandel
verantwortlich. In dieser Zeit etablierte sich die Sultansmutter an der
Spitze der Frauenhierarchie, weshalb die Epoche zwischen 1566 und 1656 auch als
Ära der Sultansmütter bezeichnet werden kann. Die Zentralisierung der Wohnsitze
aller Dynastieangehörigen am Hof gegen Ende des 16. Jhs. brachte auch den
Wandel der Machtbalancen zwischen den
Frauengenerationen mit sich. Sultansmütter „Validesultan“ rückten in die
Position der Haremsleitung (Pierce
1986, 146-152). Im Harem lebten nun alle Dynastieangehörigen zusammen, so daß
auch die Prinzen sich unter der Kontrolle der Sultansmütter befanden. Diese
hervorragende Machtstellung von Validesultans manifestierte sich auch in der
räumlichen Teilung des Harem. Ihr Wohnbereich lag zentral im Harem und war mit
dem Wohnbereich des Sultans unmittelbar verbunden, so daß ihr ein direkter
Zugang zum Zentrum der Herrschaft jeder Zeit möglich war. Sie genoß als einzige
dieses Privileg.
Während die Rolle der
Mütter früher über ihre Söhne definiert wurde, erlangten sie nun, während der
Herrschaftszeit Murads, einen offiziellen und vom Namen des jeweiligen
Sultansohnes unabhängigen Rangtitel „Sultansmutter“. Die erste Mutter in
dieser weitaus höheren Machtposition war Nurbanu Sultan, die venezianischem
Adel abstammte (Gost 1994, 106).
Während der Herrschaftszeit ihres Sultans, Selim II., bestimmte dieser seinen
ältesten Sohn Murad (Murad III.) (1574 - 1595) zum Thronfolger, um mögliche
Dynastiekämpfe zu vermeiden. Somit war die Karriere seiner Haseki Nurbanu,
Mutter von Murad, als die zukünftige Sultansmutter festgelegt, gleichwohl Selim
weitere Söhne mit unterschiedlichen Konkubinen zeugte. Nach Berichten eines
venezianischen Gesandten ist anzunehmen, daß Selim II., dem Beispiel seines
Vaters Suleyman folgend, Nurbanu ehelichte (Pierce
1996, 125). Die osmanische Historiographie geht auf keine dieser Ehen ein, da
sie nicht der geltenden Tradition entsprachen.
Wie schon sein Vater,
bestimmte auch Murad III., zu seinen Lebzeiten seinen ältesten Sohn seiner
Haseki Safiye zum Thronfolger. Beide Frauen, Nurbanu und Safiye, deren zukünftige
Machtstellung als Sultansmütter vorgezeichnet
war, erlangten große Autorität über die beiden Sultane und den Beamtenapparat,
konnten unmittelbar in die Staatsführung eingreifen und in ihrer Beraterrolle,
die Entscheidungen des Sultans maßgeblich beeinflussen. Die für kurze Dauer
praktizierte Primogenitur brachte den Hauptfrauen, Haseki, der nachfolgenden
Sultane eine erheblichen Macht- und Prestigegewinn. Während der Herrschaftszeit
von Selim und Murad in der zweiten Hälfte des 16. Jhs. erhielt der Titel
„Haseki“ dadurch einen institutionellen Charakter (Meram 1997, 248), da er die Mutter des eindeutig bestimmten
Thronfolgers bezeichnete.
Wenn man die
Biographien der Sultansmütter Nurbanu, Safiye, Kösem, vergleicht, wird
deutlich, daß diese Haseki-Zeit, die Vorbedingung für die Machtposition der
Sultansmütter war. Der Aufbau eines verläßlichen Klientel- und Spionnetzes, der
Mechanismen der Beherrschung materieller Ressourcen sowie Erfahrungs- und
Vermögensakkumulation benötigte lange Zeit und strategische Planung, mußten
schon in der erfolgreichen Haseki-Zeit ansetzen, um in der nachfolgenden
Sultansmutterepoche zur vollen Machtentfaltung beizutragen. (Pierce 1992, 45-55)
Die Aufwertung der
Sultansfrauen fällt zeitlich mit der räumlichen Nähe zum Sultan zusammen.
Die Zusammenlegung des Harems
mit der Wohnstätte des Sultans Murad III. (1574 - 1595) bewirkte sowohl
symbolisch als auch real die Macht- und Einflußnahme des Harems auf die Herrschaft.
Das bisherige Monopol der männlichen Diener im Wohnbereich des Sultans auf
Zugang zum Sultan, und auf direkte Kommunikation mit ihm wurde gebrochen, Dies
konstituierte einen Wendepunkt in der höfischen Geschlechterbeziehung und der
Machtchancen der beiden Geschlechter. Ferner hierarchisierte und
bürokratisierte sich die Haremselite durch die zahlenmäßige Zunahme der
Harembewohnerinnen, was ebenfalls ihren Machtgewinn als Gruppe förderte.
Den Herrschaftstitel
„Sultan“ trugen seit Anfang des 16. Jh. sowohl die Männer als auch die Frauen
der Dynastie. Der einzige Unterschied lag in der Reihenfolge zwischen dem Vornamen
und dem Titel. Bei Männern kam der Sultan-Titel zuerst, bei den Frauen wurde er
dem Vornamen nachgestellt. (Gost
1994, 104)
Die Regelung der
Erbfolge kann als Bestandteil der seit dem Sultan Suleyman des Prächtigen
vorausschreitenden Institutionalisierung und Bürokratisierung der Auswahl und
Aufstiegslaufbahnen im osmanischen Herrschaftsapparat angesehen werden (Itzkowitz 1962, 73-94). Dieser Prozeß
stand unmittelbar im Zusammenhang mit dem Ende der territorialen Expansion.
Das Image des Herrschers gründete sich nicht mehr hauptsächlich auf Krieg und
Eroberung, sondern auf den etablierten dynastischen Regeln, Traditionen und
Institutionen. In der Zeit der unbestimmten Erbfolge war die Unterstützung der
wichtigen Machtgruppen, wie die des Heeres, der Rechtsgelehrten sowie der
Bevölkerung entscheidend für den Sieg eines der miteinander um den Thron
konkurrierenden Söhne. Nach der Etablierung der Erbfolgeregelung und der
Abkapselung der Prinzen im Serail, nahm auch die Distanz zwischen den
Thronfolgern und der Bevölkerung zu: Die Zustimmung zum designierten Sultan
oder die Zustimmungsverweigerung durch die Machtgruppen verlagerte sich in die
Herrschaftszeiten. Die Nachfolgerkriege wurden durch Aufstände und gewaltsame
Entthronungen ersetzt. Diese Form der Legitimitätsverweigerungen steigerten die
Machtposition der Sultansmutter, die, entsprechend ihrer beschützenden,
kontrollierenden und ratgebenden Rolle gegenüber dem Sultanssohn, eine
vermittelnde Rolle zwischen unzufriedenen Gruppen und dem Sultan einnahm. Die
Beschwerden wurden in der Regel ihr mitgeteilt, mit der Erwartung, daß sie
ihren Sultanssohn ermahnen könnte. Wenn der Legitimitätsverlust des
herrschenden Sultans so weit gediehen war, daß die Machtgruppen
– Janitscharen, Ulema oder die Hoffraktion – seine Entthronung
beabsichtigten, wurde zuerst die Zustimmung der Sultansmutter eingeholt (Naima 1863, II 222). Somit repräsentierte
sie die Kontinuität der Dynastie und war Bewahrerin der geltenden
Herrschaftsordnung. Sie hatten die aktive Rolle in der Vorbereitung ihres
Sohnes auf die Herrschaft, dessen Einweisung in die Staatsführung, in das
Serail-Protokoll und das höfischen Beziehungsnetz inne.
Meistens konstituierte
die Mutter und ihr Klientelnetz die einzigen Verbündeten der Prinzen. Die
existentielle Funktion der Mutter begründete sich auch darin, das Überleben des
Prinzensohnes zu sichern. Nicht nur der Sultansvater war eine Gefahr für ihn,
sondern auch die Sultansmutter sowie die konkurrierenden Mütter der anderen
Prinzen und deren Klientelnetze waren potentielle Gefahrenquellen. Jeder
beobachtete jeden, um ein Fehlverhalten entdecken und dies zur Diskreditierung
im Konkurrenzkampf benutzen zu können. (Busbecq
1927, 83-85)
Von den sechs Sultanen,
die in der ersten Hälfte des 17. Jhs. den Thron bestiegen, waren vier jünger
als 14 Jahre. Nur zwei regierten de facto sofort nach der Herrschaftsübernahme.
Bei den anderen mußten die Müttersultane die Regentschaft übernehmen, ohne daß
sich in den Chroniken ein Hinweis darauf findet.
Während seines
Feldzuges gab Mehmed III. er seiner Mutter Safiye Sultan Vollmacht in allen
Regierungsgeschäften. In Wirklichkeit regierte Safiye die gesamte
Herrschaftszeit über zusammen mit ihrem Sohn (Naima 1864, 160). Die umschreibende Bezeichnung für diese Rolle war
„die Aufsicht und die Aufgabe, Höflichkeit beizubringen“ (Karacelebizade 1832, 10). Tatsächlich herrschten in den Dyaden
Großwesire und Sultansmütter kooperativ, auch wenn diese Kooperation nicht
immer konfliktfrei ablief. Wenn hochrangige Beamte den Sultan in bestimmten
Fragen nicht zu überzeugen vermochten, wandten sie sich häufig an die
Sultansmutter. So war die Führungsrolle Turhan Sultans in der Herrschaftszeit
Mehmeds IV. beispielsweise dermaßen wichtig, daß die Staatselite ihren Tod 1683
als „den Verlust des Stützbalkens des Staates“ bezeichnete (Silahdar 1928, 116-118). Ihr Sohn wurde
vier Jahre später aufgrund seiner mißlungenen Staatsführung abgesetzt.
Hasekis und
Validesultane (Sultansmütter) erwiesen sich als kompetente Kenner des Steuer-
und Staatswesens sowie der politischen Probleme des Reiches. Die Korrespondenz
zwischen Turhan und dem Großwesir sowie mit anderen Angehörigen der
bürokratischen Elite belegt auch quantitativ, daß sie die gleiche Entscheidungs-
und Verfügungsmacht hatte wie ein Sultan. Die ausbildende, lehrende Rolle der
Mütter der Sultane dauerte auch nach der Thronbesteigung ihrer Söhne an. Turhan
saß wie Kösem hinter einem Vorhang, während ihr Kind IV. Mehmed an dem
Staatsrat (Diwan) teilnahm. Dahinter belehrte sie ihn, wie er bei heiklen
Aufgaben zu entscheiden hat. (Selaniki
1864, 857)
Die mächtige aber
formal undefinierte Kompetenzstellung der Sultansmütter verursachte Spannungen
zwischen ihnen und den Sultanen. Ferner existierte eine immanente Rivalität
zwischen den Sultansmüttern und anderen hochrangigen Staatsfunktionären wie
Großwesiren, Wesiren, Sultansberatern. Diese Rivalität bestand nicht nur
bezüglich der Machtstellung, sondern auch in der Monopolisierung der
staatlichen Einnahmequellen und bei der Vermögensakkumulation.
Das 17. Jh. war durch
das allmähliche Verschwinden der bevorzugten Haseki-Stellung angesichts des
politischen Aufstiegs der Sultansmütter charakterisiert. Ende des 17. Jh.
existierte der Haseki-Rang nicht mehr und die Sultans-Konkubinen waren im
Prestige untereinander gleichgestellt (Meram
1997, 433-445). Somit war die Epoche der Hasekis in der dynastischen Reproduktionspolitik,
die mit der islamischen Herrschaftstradition und folglich mit den Denkmustern
und Idealen der osmanischen Oberschichten und der sie nachahmenden Bevölkerung
kollidierte, zu Ende gegangen:
Es herrschte das
idealisierte Bild vom unparteiischen, sich von allen Personen abhebenden
Sultan, auf den kein Mensch Einfluß auszuüben vermochte, vor. Eine intime
Beziehung der muslimischen Herrscher mit einer einzigen Frau wurde als
illegitim betrachtet. Ein islamischer Spruch heißt „Der Herrscher hat keine
Bindung“. Diese Ansicht wurde auch auf die sexuellen Beziehungen übertragen.
Die Fortdauer der Dynastie schien ungesichert, wenn angesichts einer hohen
Sterblichkeitsrate durch Krankheiten und Dauerkriege die Reproduktion von der
Gebärfähigkeit einer einzigen Frau abhängig blieb.
Polygamie war ein fester Bestandteil in der Tradition der
muslimischen Oberschichten.
Der hierarchische und
zeremonielle Statusunterschied zwischen den Konkubinen und der Sultansmutter
weitete sich so sehr, daß am Ende des 17. Jhs. Sultanskonkubinen den Anspruch
auf den Sultan-Titel verloren, der nur noch von Sultansmüttern und Sultanstöchtern
getragen werden durfte. Nach der chronologischen Geburtsreihenfolge der
Sultanskinder wurde eine starre Hierarchie zwischen der Konkubine, die das
erste Kind geboren hatte, „Hauptfrau“ (baºkadýn), und den nachfolgenden Müttern
„zweiten Frauen“ (ikinci kadýn) neu geschaffen. (Davis 1986, 2)
Als 1648 Ibrahim wegen
einer Geisteskrankheit abgesetzt und der siebenjährige Mehmed IV. Thronerbe
wurde, entstand zum ersten Mal das Problem, daß zwei Sultansmütter
nebeneinander existierten: die 23-jährige Mutter Turhan Sultan und die
erfahrene Großmutter Kösem Sultan, die bereits die Regentschaft für zwei Söhne
ausgeübt hatte. Die Tradition, daß die bisherige Sultansmutter sich in das
Alt-Serail zurückzieht und den Posten der neuen Mutter überläßt, wurde nun zum
ersten Mal wegen des mit Unerfahrenheit gepaarten Alters von Turhan verworfen
(Karacelebizade 1832, 10a-b). Kösem
erhielt die obere Aufsicht. Der Hof erlebte anschließend einen Konkurrenzkampf
zwischen den beiden Frauen, der mit der Ermordung Kösems endete. Die Herrschaftsrivalität zwischen zwei
Frauen wurde also genauso ausgetragen wie der Thronkampf zwischen Vater und
Sohn. Dies macht deutlich, wie sehr der Herrschaftsanspruch der Sultansmutter
etabliert und institutionalisiert war.
Die machtstabilisierende Funktion des Konkubinentums und
der dynastischen Frauen im patrimonialen Osmanischen Reich
Das Konkubinentum ist
im Zusammenhang mit der Rekrutierung hochrangiger Staatsfunktionäre und des
Heeres aus Sklavenbeständen zu betrachten. Beamte und ehemalige Sklaven als
Krieger einzusetzen, so wurde geglaubt, gewährleiste die Treue und Loyalität
gegenüber dem Sultan, weil sie keine Bindungen zu etablierten Familienhäusern
und Verwandtschaftsnetzen besaßen und als „Entwurzelte“ hinsichtlich ihrer
Lebens- und Aufstiegschancen auf Gedeih und Verderb mit dem Sultan verbunden
blieben. Das Konkubinentum konstituierte sich als ein Pendant zum
Sklavenbeamtentum im osmanischen Herrschaftsapparat (Pierce 1992, 49-55). Sklavinnen, die nicht zur Sultansfrau wurden,
wurden befreit und mit hochrangigen Staatsfunktionären sklavischen Ursprungs
(Dewschirme) vermählt. Somit bildeten also Sklaven die osmanische
Führungselite.
Seit der
Herrschaftszeit Sultans Bayazid II. (1485-1512) verfolgte die osmanische Dynastie
auch eine gezielte Politik der Verheiratung von Sultans-Töchtern und ‑Schwestern
mit Wesiren und anderen hochrangigen Staatsfunktionären, um deren absolute
Treue und Bindung an die Dynastie zu gewährleisten (Gost 1994, 201-203). Diese Praxis stand im Einklang mit der
Machtpolitik Mehmeds des Eroberers und seiner Nachfolger, die Machtbalance
unter den an der Herrschaft beteiligten Gruppen zunehmend zugunsten der
Dewshirm, d. h. Sklavenfraktion zu verschieben, um dadurch die Angehörigen der
Großhäuser nomadisch-turkmenischen Ursprungs zu entmachten (Babinger 1978). Diese Praxis wurde in
der Zeit des nachfolgenden Sultans, Selim I. (1512-1520), zur dynastischen
Tradition erhoben. In der folgenden Herrschaftszeit Suleymans des Prächtigen
(1520-1566) wurde ein nächster Schritt in Richtung Verschwägerung aller Großwesire
unternommen. So wurden systematisch Sultans männliche Sklaven der höchsten
Ränge mit den weiblichen Nachkommen seiner Konkubinen, die ebenfalls Sklavenursprungs
waren, vermählt. Suleyman der Prächtige setzte dadurch seine weiblichen
Nachkommen und seine Schwestern als strategische Brückenköpfe zur Bindung
möglichst vieler Großwesire und Paschas an die osmanische Dynastie ein (Meram 1997, 215). Von neun Großwesiren
seiner Zeit waren nur drei nicht mit Frauen der Dynastie verheiratet (weil
einer sehr alt, der zweite kastriert war und der dritte einen außergewöhnlich
großen Harem besaß). Ferner wurden die Prinzessinnen häufig mehrmals verheiratet,
da ihre wesentlich älteren Ehemänner früh starben oder bei einer fehlerhaften
Amtsführung vom Sultan hingerichtet wurden.
In einer traditionalen
Gesellschaft, in der das Alter Prestige und Macht verleiht und die Jugend
sowohl im Sinne der verbrachten Lebenszeit als auch der Abstammungschronologie
Machtlosigkeit beinhaltet, blieben Sultans-Töchter und -Söhne bis zu ihrem
Abgang vom Harem relative Randfiguren in der Sultans-Großfamilie. Erst die
Heirat der Töchter und somit ihre politische Funktion, als Trägerinnen der
herrschaftsstabilisierenden Matrimonialallianzen für die Dynastie, führte zu
einem Prestige- und Machtaufstieg (Pierce
1992, 53). Zu dieser Tradition des Einsatzes von Dynastiefrauen zur Gründung
herrschaftsstabilisierender Verwandtschaftsbeziehungen mit den höchstrangigen
Staatsfunktionären gehörten auch die Ammen und Haremsverwalterinnen des Sultans,
die nach Erfüllung ihrer Funktion mit hohen Würdenträgern verheiratet wurden.
Obwohl Kethuda-Hatun (Haremsverwalterin) gar keine familiäre Beziehung zum
Sultan hatte, zählte sie im 17. Jh. zur dynastischen Elite, so daß sie auch
matrimoniale Heiratsbeziehungen eingehen mußte. (Pierce 1996, 193)
Matrimonialallianzen
als ein politisches Machtinstrument war gängige Praxis in vielen Reichen. Aber
die osmanische Dynastie institutionalisierte sie als eine dynastische
Tradition. Die Schaffung der Tradition matrimonialer Allianzen lieferte den
Sultanen ein wichtiges Kontrollinstrument und wirkte als
Zentralisierungsmechanismus durch die Ausschaltung konkurrierender Großhäuser.
Hierin liegt die politische und herrschaftliche Bedeutung des Harems, die von
europäischen und osmanischen Geschichtsschreibern und Berichterstattern – auch
in heutiger Zeit – nicht richtig eingeschätzt wurde.
Wenn man in einer
patrimonialen Herrschaft wie im Osmanischen Reich die Sklavenbeamten zum
Großhaushalt des Herrschers zählt, liegt die Schlußfolgerung nahe, daß der
Sultanshaushalt in der Reproduktionspolitik der Dynastie eine vollkommene
Autarkie, Autonomie und „Endogamie“ entwickeln konnte. Diese
Sklavenbürokraten sowie die Sklavenkonkubinen und deren Töchter wurden im
Serail ausgebildet. Die Art ihrer Bildung, die Organisation, Hierarchie,
Funktionen und Aufstiegs- bzw. Karrierechancen der beiden geschlechtlich
getrennten Ausbildungsanstalten der Sklavenschar, des Harems und des Enderuns,
glichen sich einander an. Ihr Geschmack, Lebens- und Denkstil sowie ihre Psyche
waren weitgehend ähnlich geprägt (Inalicik
1973, 85), so daß man von der Herrschaft eines engmaschig verflochtenen
Führungsklans bzw. führenden Verwandtschaftsnetzes sprechen kann.
Aber innerhalb dieser
Führungsschicht entstanden bereits in der Herrschaftszeit Suleymans des
Prächtigen miteinander konkurrierende Macht- und Klientelgruppen, die sich um
die Konkubinen-Mütter zentrierten. Das übliche Muster des Klientelnetzes war
am Bündnis zwischen der Konkubinenmutter, ihren Töchtern und ihren
Schwiegersöhnen sowie ihren Bediensteten und Schwiegersöhnen ausgebildet, das
den Sohn der Konkubinen-Mutter in der gnadenlosen Konkurrenz um den Thron
unterstützte. (Ulucay 1980, 50-52)
So entstanden um die
Mutterkonkubinen zentrierte Macht- und Konkurrenzgruppen einschließlich
weiterer Verbündete, Bedienstete und Günstlinge (Ibid.). Die räumliche Konzentration der gesamten Sultans-Familie
im Serail ermöglichte die Entstehung solcher Bündnisse und engmaschigen
Beziehungsnetze und zivilisierte zugleich die Thronkämpfe. Diese Kämpfe wurden
nun in die Form vorausschauender, langfristiger Strategieplanungen und Intrigen
sowie Koalitionsbestrebungen mit wichtigen Machtgruppen transformiert. Die
gewaltsam ausgetragenen kriegerischen Konkurrenzkämpfe zwischen den Prinzen zur
Usurpation der Herrschaft hörten dadurch auf. Wie Elias am Beispiel der
Beziehungsmuster und Machtbalancen des höfischen Adels in Frankreich darstellt
(Elias 1990), bewirkte auch im
Osmanischen Reich der Zwang zum gemeinsamen Leben am Hofe eine Befriedung und
Zivilisierung des Kampfes um Macht und Herrschaft.
Eine wichtige
Machtquelle für die Dynastiefrauen, insbesondere die Sultansmütter war die
Freilassung der Sklavinnen. Nach dem islamischen Glauben war dies als Tugend
definiert und bewirkte lebenslange Loyalität und Dankbarkeit der Befreiten. Aus
der Biographie Kösem Sultans (Bell
1997) geht hervor, daß diese Herringroßzügigkeit strategisch zur Schaffung
wichtiger Bündnisse außerhalb des Hofes mit den Repräsentanten der
Machtgruppen eingesetzt wurde. Kösem befreite ihre Haremsdienerinnen nach zwei
bis drei Jahren und verheiratete sie mit einflußreichen Amtsinhabern,
beschenkte sie großzügig zur Hochzeit, versorgte sie zudem mit einem festen Jahreseinkommen
und ließ ihre Ehemänner aufsteigen. Somit gewann sie nicht nur ihre ehemalige
Sklavin, sondern auch deren Bräutigam sowie den gesamten Haushalt des Ehepaares
lebenslang als Verbündete, zur Unterstützung ihrer eigenen Interessen. (Naima 1964, 5/ 113)
Die zweite
herrschaftsstabilisierende Rolle des Harems lag in der legitimatorischen Rolle
der Dynastiefrauen (Faroqhi 1989).
Sie spielten immer eine große Rolle in der Demonstration der Großzügigkeit und
Redistribution des akkumulierten Reichtums der Dynastie an die Bevölkerung,
d.h. ihrer Wohltätigkeit durch entsprechende Maßnahmen, die mit einer Aura der
Religiosität umgeben war. Die Sultansmutter Hafsa ließ zum ersten Mal eine
Moschee mit zwei Minaretten bauen, was bis dahin alleiniges Privileg des
Sultans war. Von den fünf Baukomplexen aus der Zeit Suleymans des Prächtigen,
Moschee, anliegendes Krankenhaus, Schule, Armenhaus, Armenküche u.s.w., wurden
drei von Dynastiefrauen initiiert. (Pierce
1996, 263-279). Sowohl Nurbanu als auch Turhan stifteten den unter ihnen
erbauten Moscheen zusätzlich Bibliotheken. Nurbanu war die erste Frau, die in
Istanbul eine Bibliothek errichtete. Weitere Wohltätigkeitsaktivitäten der dynastischen
Frauen umfaßten den Bau von Wasserkanälen, Brunnen und Bädern, die Wasserversorgung
für Pilger, die Verteilung von Nahrungsmitteln an die Armen der Hauptstadt, die
Einstellung von Geistlichen für die Moscheen etc. Interessant sind die
Wohltätigkeiten dieser Frauen speziell für Frauen der unteren und untersten
Schichten, u.a. für Prostituierte, indem sie sie kauften und freiließen.
Sultansmütter verwendeten auch gelegentlich ihr Vermögen, um das Kriegs- und
Verteidigungspotential des Reiches zu stärken.
Es gibt mehrere
Beispiele dafür, daß der Sultan oder der Großwesir bei Zahlungsunfähigkeit des
Staates, was häufiger vorkam, die Sultansmutter baten, Gehälter oder Soldzahlungen
der Janitscharen zu übernehmen, die dies jedoch ablehnte (Naima 1863, I/428). D.h., das Privatvermögen
der Dynastiefrauen war unantastbar. Die Sultansmütter besaßen umfangreiche
Grundstücke in Großstädten, die erhebliche Mieterträge einbrachten sowie
Boden- und Ackerpfründe (Kösem besaß z. B. 23 Dörfer sowie fünf weitere
herrschaftliche Domänen). (Naima
1864, V/112)
Die zunehmende Präsenz
der Hoffrauen in der Öffentlichkeit Ende des 16. Jh., ihre wachsende
Rolle bei öffentlichen Hofritualen und Zeremonien, löste in gewisser Weise die
öffentlichen Aufgaben der Prinzen ab, weil diese weitgehend im Serail
abgekapselt lebten und kompensierte zudem die zunehmende Distanz zwischen den
Sultanen, die sich seltener in der Öffentlichkeit sehen ließen, und der
Bevölkerung. Das Umzugszeremoniell der Sultansmutter und der Harems-Frauen vom
Alt-Serail ins Topkapi bei der Thronbesteigung des neuen Sultans ist ein
entsprechendes Beispiel. Alle Gruppen der Führungselite nahmen daran teil. Die
Mutter verteilte während des Zuges Gold an die jubelnde Bevölkerung und wurde
von ihrem Sohn stehend in Empfang genommen. Der Sultan erwies diesen Respektsausdruck
nur einer einzigen Person, nämlich seiner Mutter. Das Umzugszeremoniell endete
am nächsten Tag mit dem ersten Dekret der Sultansmutter an den Großwesir.
Der diplomatische Einfluß der Dynastiefrauen
Im 16. und 17. Jh. gab es aktive
diplomatische Beziehungen zwischen den vier Haremsfrauen: Hurrem, Nubanu,
Safiye und Kösem und anderen europäischen Dynastien (Pierce 1996, 291-305). Die Beteiligung der dynastischen Frauen an
der Diplomatie hatte eine lange geschichtliche Tradition in den Turkstaaten,
insbesondere die der Töchter des Herrschers als Gesandte. Das charakteristische
Merkmal dieser Beziehungen lag in ihrer Parteilichkeit und Orientierung an
ihren Herkunftsstaaten. Die Behauptung der türkischen Histiographie, daß die
Sklaven und Sklavinnen ihre ethnische bzw. nationale Herkunft vergessen hätten,
ist insofern ein Mythos der republikanischen Ära und hängt mit deren
Assimilationsideologie und -politik zusammen. Im Gegenteil: es gibt viele
historische Belege für ein aufrechterhaltenes ethnisches Bewußtsein und für
eine entsprechende Parteilichkeit, die im Osmanischen Reich offensichtlich als
ein normales Verhalten und Gefühl gewertet wurde. (Coco 1998, 89)
So entstand
beispielsweise wegen Hurrems polnischer Herkunft zur Zeit Suleymans des
Prächtigen eine enge und aktive Diplomatie mit Polen (Pierce 1996, 294). Dessen König, Sigismund I., konnte
wahrscheinlich durch Hurrems Einfluß den Frieden mit dem Osmanischen Reicht
aufrechterhalten. Hurrem korrespondierte privat mit Sigismund I. sehr häufig
und versicherte ihm, daß sie sich für seine Interessen bei dem Sultan einsetzen
würde, wenn er sie ihr mitteile. Auch Hurrems Tochter Mihrimah und ihr
Schwiegersohn Rustem (Großwesir) unterhielten einen regelmäßigen Briefwechsel
mit dem polnischen König.
Nurbanu, die aus
Venedig entstammte, und Safiye (die Mütter von Murad III. und Mehmed III.)
unterstützen entsprechend ihrer ursprünglichen Herkunft Venedig nachhaltig (Pierce 1996, 296-298). Kurz bevor
Nurbanu starb, konnte sie die osmanische Invasion auf Kreta, das zum venezianischen
Herrschaftsgebiet zählte, vermeiden. Safiye Sultan setzte die vermittelnde und
schützende Rolle ihrer Schwiegermutter gegenüber Venedig fort und
intervenierte immer wieder zugunsten Venedigs, unter anderem um das
Getreidehandelsprivileg aufrecht zu erhalten. Der venezianische Senat
betrachtete Safiye deshalb als die wichtigste Protektorin der venezianischen Republik
in Istanbul und beschenkte sie wiederholt sehr großzügig. Als Safiye 1603 mit
dem Tod ihres Sohnes aus der aktiven Politik schied, gewann Venedig für diese
Rolle Kösem Sultan, die zu der Zeit die Haseki von Ahmed I. war. Aber Venedig
war nicht der einzige Staat, der durch Geschenke/Bestechungen die
Unterstützung der dynastischen Frauen gewann. Safiye Sultans Vermittlungen
zwischen ihrem Sohn Mehmed III. und der 1583 gegründeten englischen Botschaft
räumte dem Botschafter erhebliche Privilegien ein und ermöglichte eine enge
Beziehung zum Thron.
Nurbanu führte häufigen
Briefwechsel mit dem Doge von Venedig und mit der französischen Königinmutter,
mit Catherine de Medicis. Safiye stand mit der englischen Königin Elisabeth I.
in regelmäßigem Briefkontakt. Catherine de Medicis bat z. B. Nurbanu Sultan
darum, die Erneuerung der Handelsprivilegien (Kapitulationen) von 1536 zu
unterstützen. Der Briefwechsel zwischen vier Königinnen, Nurbanu, Safiye,
Elisabeth und Catherine und ihre wechselseitige Unterstützung erweckt den
Eindruck, daß Ende des 16. Jhs. ein weibliches Muster von diplomatischen
Beziehungen kreiert wurde, das friedensfördernd wirkte.
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Coco 1998; Gost 1994; Peeirce 1996; Sagaster
1989
Prof. Dr. habil.
Elçin Kürşat war
Professorin am Soziologischen Institut der Universität Hannover
und ist Lehrbeauftragte an der Universität
München. Sie war Gründungs-Vorsitzende
der Deutsch-Türkischen Vereinigung zum sozial- und geisteswissenschaftlichen
Austausch (DTA), Hannover (bis 2004). Sie lebt jetzt in der Türkei.
Inhalt
Hierarchie im Harem
Soldvergleich zwischen
Haseki und Konkubine
Machtzentrum
Anzahl der Harems-Frauen
Sklavinnen und Reproduktionspolitik
Lebensepisoden einer
Sklavin-Konkubine
„Weiberherrschaft“ in der osmanischen
Geschichte
Der diplomatische Einfluß der
Dynastiefrauen
Literaturverzeichnis
Impressum für diese Seite:
Druckausgabe
in: pua
1-2/01 politik
unterricht aktuell: Verändern und Verbinden. Hannover, 2001.
132 S., A 5, kart.
S. 49-53
[ISBN
3-9807714-2-3] - vergriffen -
Erstveröffentlichung im Internet
unter
http://www.dta-uni-hannover-de
Verantwortlich für
diese Seite: Gerhard Voigt
übernommen aus der Homepage
http://www.politiklehrerverband.org
des Verbandes der Politiklehrer e.V., Hannover /
Internetseite / politik unterricht aktuell 1-1/2001 / S.
18-33 / Elçin Kürsat-Ahlers: Haremsfrauen und Herrschaft im Osmanischen
Reich in seiner Blütezeit / Text. 27.04.01/01.06.02 Version 4, P101-K1.DOC. Internetpublikation 11.11.2002
für VdP / 29.05.2003 für DTA.
Revision: 03.11.2009 / 03.12.2011 auf
http://www.unesco-club-hannover.de