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Prof. Dr. Elçin Kürşat

Zur Verpflichtung der Ehre

Der Begriff „ Ehre“ als ein verhaltssteuernder Kanon ist der europäischen Zivilisation nicht un­bekannt. Der große Brockhaus definiert „Ehre“ als „auf der Selbstachtung beruhende, daher un­verzichtbar erlebte Achtung, die der Mensch von seinen Mitmenschen beansprucht. Als innere auf dem Bewusstsein der eigenen Unbescholtenheit begründete Haltung, die sich auch durch äußere Missachtung und Verunglimpfung nicht angefochten fühlt, kann „Ehre“ zu einem rein sittlichen Begriff werden. Meist überwiegt jedoch die äußerliche Seite; die Ehre haftet nicht so sehr am persönlichen Wert des Menschen als an seiner Stellung in der Gesellschaft. (Der große Brockhaus Lexikon, Bd. 3, S. 43) „D.h. die durch den Ehrenkodex erzwungenen Verhaltensstan­dards sind viel weniger verinnerlicht, und weniger zum Bestandteil eines automatisch wirkenden Gewissens geworden, als an Schamgefühle gebunden, wenn die Ehrverletzung öffentlich be­kannt geworden ist. Ehre wird in einem viel stärkeren Maße vom Fremdzwang der öffentlichen Meinung determiniert.

Der Begriff „Ehre“ ist etymologisch sehr alt und geht auf die sehr frühe griechische Ge­schichte, nämlich auf das 8. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung zurück. Homer zufolge ist die Ehre ein Wort aus der Kampfsphäre. Dem, der gewonnen hat, gebührte die Ehre. Verletzte bzw. beleidigte Ehre konnte schon damals nur im Kampf wiederhergestellt werden. Ehre stand auch im Zusammenhang mit dem Besitz. Nur die besitzende Schicht konnte Ehre haben.

Die ritterliche Ehre des frühen und hohen Mittelalters stand der Bedeutung des Wortes in der homerischen Zeit noch sehr nah. Im 13. Jahrhundert bedeutete „ere“ in Mittelhochdeutsch oder „era“ in Althochdeutsch Ansehen, Anerkennung, Erfolg. Die vielseitigen Verpflichtungen vom Feudalherrn und Lehnsmann wie Achtung, Schutz, Ansehen, Besitz spiegelten sich im Wort wider.

Bei der Lektüre der einschlägigen Literatur kommt deutlich zum Ausdruck, dass die An­wendung brachialer Sanktionen bei Ehrverletzungen auf dem Balkan und im islamischen Raum viel ausgeprägter ist als auf der iberischen Halbinsel. Süditalien nimmt dagegen eine mittlere Po­sition ein (Pitt-Rivers 1977, S. 31; Bordieu 1972, S. 19 ff.). Der Begriff der Ehre ist von Gewalt nicht zu trennen. Es ist kein Zufall, dass Schiffhauer sein Pionierwerk über das Ehre-Verhalten türkischer Jugendlicher „Gewalt der Ehre“ genannt hat. Eine Gruppe türkischer Jugendlicher hatte ein deutsches Mädchen vergewaltigt, weil sie nach einem Diskothekenbesuch in die Woh­nung eines der Jugendlichen mitgekommen war. In der Gerichtsverhandlung konnte man fest­stellen, dass diese Jugendlichen überhaupt kein Schuldbewusstsein zeigten. Sie argumentierten, dass ein Mädchen, das mit Männern in die Wohnung kommt, sowieso ehrlos sei. Man habe sie zum Geschlechtsverkehr nicht gezwungen. Durch ihr Verhalten habe sie zu Verstehen gegeben, dass sie mit ihnen schlafen wollte (Schiffauer 1983). Ehre gehörte zum Verhaltenskanon des europäischen Rittertums und wirkte bis in das 20. Jahrhundert hinein in Form des Duells in der satisfaktionsfähigen Gesellschaft (Frevert 1988 und 1989, S. 54-67; Elias 1989, S. 61-158). Der Ehrenkodex bestimmt heute noch in Mittelmeerländern, in Spanien, in Süditalien, Griechenland und in der islamischen Zivilisationssphäre im Mittleren und Nahen Osten das menschliche Zu­sammenleben (Peristiany 1965 und Giardano 1989, S. 41-67). Der Ehrenkodex ist ein Überbleib­sel aus der Gesinnung der Feudalzeit, d.h. aus der Epoche eines fehlenden oder schwach entwi­ckelten Zentralstaates. Ein Zentralstaat auf geringerer Entwicklungsstufe konnte eine Befriedung der binnengesellschaftlichen Räume und den Verzicht der Menschen auf physische Gewaltaus­übung nicht erzwingen. Eine die physische Gewaltsamkeit legitim monopolisierende Zentral­macht existierte noch nicht. Der Ehrenkodex ist ein Relikt des Kriegerkodexes, der Selbstvertei­digungsinstitutionen, Selbsthilfe und Selbstjustiz aber auch Gewalt und Übergriffe des Stärkeren gegen den Schwächeren rechtfertigen, wo das staatliche Gewaltmonopol nicht greift.

Der Ehrenkodex als typische Selbsthilfeinstitution steht in einer ständigen Konkurrenz zum rechtlich festgelegten Gewaltmonopol des Staates. Er ist eine Herausforderung für die Zentral­gewalt – d.h. für den Staat. Der Ehrenkanon dauerte in Europa bis in das 20. Jahrhundert im Wettbewerbsverhältnis zum Staat und zu seinem alleinigen Anspruch auf Ausübung physischer Gewalt, den wir das staatliche Gewaltmonopol nennen. Der Ehrenkodex lehnt sich immer und überall gegen das Rechtssystem des Staates auf. Es ist immer noch keine Seltenheit in Anatolien, dass das Familien- oder Klangericht zusammen kommt, um ein Urteil über die Tötung einer Frau zu fällen, weil sie gegen den Ehrenkanon verstoßen hat. Häufig werden junge, unverheiratete Männer aus der Familie als Vollstrecker des Todesurteils ausgewählt, damit sie keine Frau und Kinder während ihrer Haftstrafe zurück lassen. Alle Beteiligten wissen, dass sie rechtlich eine strafbare Handlung durchführen; sie nehmen lange, manchmal lebenslängliche Haftstrafen in Kauf, um die verletzte Ehre der Gesamtfamilie wiederherzustellen. Migration ändert nichts an dieser absoluten Geltung des Ehrenkanons. Nicht selten lesen wir über die Ermordung junger Frauen aus demselben Grund, mitten in Europa, in der Bundesrepublik, in Schweden usw.

Männliche Ehre hat stets mit Demonstration, Kampf und Wettbewerb, vor allem mit der Reputation und dem Ruhm eines Mannes zu tun, der fähig ist, seinen Haushalt, seinen Besitz und seine Frauen gegen die Übergriffe anderer Männer zu schützen. Das Normensystem beinhaltet eine scharfe Rollentrennung; „männliche“ und „weibliche“ Ehre sind völlig verschieden. Für Frauen baut es auf Keuschheit, sexueller Reinheit, Zurückgezogenheit, Gehorsamkeit und Un­terlegenheit der Frau gegenüber dem Mann auf. Aber für den Mann gilt ein Normensystem von Kampfesmut, Kampfbereitschaft, Tapferkeit, Geistesgegenwart und selbstbewusstem Auftreten. In allen Kriegergesellschaften, bzw. noch nicht befriedeten Gesellschaften, waren und sind Frauen den Männern unterlegen. Die Verrechtlichung und die langsame Emanzipation der Frauen setzte in der Geschichte den Machtverlust der Kriegerschicht gegenüber dem Zentralsaat und die Pazifisierung der Gesellschaft voraus (Elias 1976, Bd. 2, S. 88-120). Erst nach der staat­lich durchgesetzten Befriedung, Entwaffnung und somit einer relativen Herabsetzung des Gefah­renniveaus im Zusammenleben der Menschen sind Bedingungen für die geschlechtliche Gleich­berechtigung entstanden. Der Schlüsselbegriff des Ehrenkodex für den Mann ist „Virilität“, für die Frau „Virginität“, also Jungfräulichkeit, die die Fähigkeit des Mannes symbolisiert, Frauen der Familie zu schützen. Der Mann muss als Hüter seiner „geheiligsten Objekte“, d.h. des Hau­ses, der Frauen und des Gewehrs (Bourdieu 1972, S. 34), stets in der Lage sein, die Hausforde­rungen des Rivalen anzunehmen und sie mit den eigenen Kräften zu neutralisieren. Der „Ehren­mann“ muss also im Alltag ständig „in Form“ sein. Die Tücken der „Honor and Shame Society“ erlauben keine Entspannung (Peristiany 1965, S. 14). Die Ehre der Frauen der eigenen Gruppe – in erster Linie der eigenen Familie und Verwandtschaft – muss stets  bewacht und kontrolliert werden, denn die Frauen sind physisch und moralisch schwach. Da die Ehre des Mannes von der Ehre der weiblichen Familienangehörigen abhängt, werden Frauen als potentielle Gefahrenquelle und mit Misstrauen angesehen. Bei der z.B. arbeitsbedingten Abwesenheit der Männer üben in Ausnahmefällen auch die älteren weiblichen Familienangehörigen die Kontrolle aus, deren Ehre nicht mehr verletzbar ist, weil sie aus dem kulturell definierten, geschlechtlich aktiven Lebens­alter  heraus gekommen sind. Diese Überwachungs- und Schutzfunktion der Männer legitimiert und begründet die männliche Autorität. Eine Frau, die sich in mediterranen Gesellschaften allzu oft in der Öffentlichkeit zeigt oder die durch demonstratives Verhalten auffällt, wirkt stets su­spekt. In den traditionellen Agrargesellschaften des Mittelmeerraums kann für Frauen bereits die außerhäusliche Arbeit, wie etwa die Tätigkeit in der Landwirtschaft, einen Ehrverlust bedeuten. So berichtet Davis, dass die Einwohner Pisticcis (Lukanien) bei der Tabakernte in der Regel fremde eingewanderte Arbeitskräfte einsetzen, um die Ehrbarkeit der eigenen Frauen nicht in Gefahr zu bringen (Davis 1973, S. 106).

In den Fällen, in denen Frauen sich allzu sehr öffentlich bemerkbar machen, wird ange­nommen, dass etwas mit ihrem Schamgefühl und deshalb auch mit ihrem sexuellen Verhalten nicht in Ordnung wäre. Ehrbare, also schamhaft handelnde Frauen sind daher in der Regel auch scheu, bescheiden und zurückhaltend (Giordano 1982, S. 68). Bei unverheirateten Frauen sym­bolisiert die Virginität als Garantie für sexuelle Reinheit die weibliche Ehre.

Die Grundzüge des Ehrenkanons sind quer durch die Geschichte und Regionen bzw. Länder erstaunlich ähnlich geblieben. Wer sich beleidigen und somit die Ehre mindern lässt, ohne sie und sich zu verteidigen, verliert die Ehre (Gutlandin 1989, S. 8). Die Wiedergutmachung und die Wiederherstellung der Ehre ist nur durch Rache möglich. Darum geht die Ehre mit körperlicher Stärke, Macht und Besitz einher. Für eine zugefügte Beleidigung trägt der Beleidigte die Schuld, weil er diese zugelassen und sich nicht gerächt hat.

Gutlandin (1989, S. 9) sagt: „Nicht derjenige, der schändet, sondern der, der geschändet wird, ist mit Schande behaftet.“ Die Frage nach der Gerechtigkeit der Handlung spielt keine Rolle. D.h. Ehre und Macht stehen in einem engen Zusammenhang.

Die Gemeinsamkeit all dieser historischen und gegenwärtigen Gesellschaften ist ihre gerin­gere Entwicklungsstufe des Staatenbildungsprozesses. D.h. auch, ein geringeres Niveau der Pazi­fisierung sowie der Etablierung des staatlichen Gewaltmonopols, die mit einem geringeren Durchdringungsgrad der Zentralmacht in die Gesellschaft, in das Leben der Menschen einhergeht.

In kriegerischen Gesellschaften muss die Schande, also die Ehrverletzung unter Einsatz des Lebens beseitigt und gerächt werden. Die Frage, ob sich der Beleidigte tatsächlich degradiert und verletzt fühlt oder ob er kämpft und Vergeltung ausübt, weil die anderen in der Gruppe dies von ihm erwarten, d.h. weil die Fremdsteuerung, der Fremdzwang ihn dazu verpflichtet, ist unwichtig. Der Ehrenkanon hat immer einen kollektiven Bezug. Die Verletzung der Ehre eines der Gruppenmitglieder ist immer gleichbedeutend mit einem Angriff auf die Ehre der gesamten Gruppe. Die Rachepflicht obliegt daher dem gesamten Kollektiv. An dieser kollektiven Eigen­schaft der Ehre wird ihre Funktion deutlich: Wo immer die Zentralmacht zu schwach ist, die Übergriffe der Dritten zu unterbinden, d.h. das Leben der Menschen zu sichern, tritt die ur­sprüngliche Kampfbereitschaft und die Schutzfunktion der primordialen Gruppen, der Sippe, der Dorfgemeinschaft usw. auf.

Es ist höchst interessant, dass in Europa die Ritterehre, die ursprünglich die Ehre der Lehensgruppe war, sich immer mehr zur Standesehre ausweitete. Parallel zu dieser Erweiterung der sozialen Einheit als Geltungssphäre der Ehre fand eine Partikularisierung und Individualisierung des Pflichtempfindens statt. Die Solidarhaftung verschwand zunehmend. Wo vorher die ganze Gruppe für die Ehrverletzung des Einzelnen zur Vergeltung verpflichtet war, betraf der Vorfall zunehmend nur den Einzelnen, nachdem die Ehre sich zur Standesehre ausweitete. Aus dieser Individualisierung der Rachepflicht entstand später das Duell als private Angelegenheit. Wenn Pitt-Rivers die Ehre als einen spezifischen Bewusstseinszustand, in dem man sich nichts vorzu­werfen hat und deswegen einen Anspruch darauf hat, stolz zu sein, definiert, hat er diesen in europäischen Gesellschaften erreichten individualistischen Charakter der Ehre im Auge (Pitt-Ri­vers 1968, S. 503-510). Auch nach der Umwandlung der auf die Lehensgruppe bezogenen Ehre zur Standesehre übte zwar die Standesgemeinschaft die Kontrolle darüber aus, ob die Mitglieder standesgemäß auf die Einhaltung der Verhaltensnormen achteten, durch die sie sich als Krieger und Adel gegenüber den anderen Ständen abgrenzten. Aber die Verpflichtung der kollektiven Vergeltung bzw. Rache verblasste zunehmend.

Diese Individualisierung der Ehre und Pflichten aus dem Ehrenkanon fand in der islami­schen Zivilisationssphäre nicht statt. Dementsprechend ist das Duell im Orient unbekannt. Es würde zu weit führen, diesen Unterschied zwischen der okzidentalen und orientalischen Ehre auf der Basis des unterschiedlich verlaufenen Staatenbildungsprozesses zu begründen. Aber der wichtigste Aspekt ist das Fehlen von Ständen okzidentalischen Typus, auch des Adels sowie die spezifische Bindung der Einzelnen an den Herrscher in orientalischen Gesellschaften. Eine lang­same Moralisierung, Ethisierung, Versittlichung und Individualisierung der Ehre – d.h. ein Pro­zess der Verinnerlichung der Ehre – ging in westlichen Gesellschaften mit der Verhöflichung, d. h. mit einer relativen Zähmung und Pazifizierung der Kriegerschicht – der Ritter – durch die Zentralmacht König einher (Waldhoff 1995, S. 115-117 und Kürşat 2003). Weder die Entste­hung des Ritterstandes noch seine Umwandlung fand in islamisch-orientalischen Gesellschaften statt.

M. E. ist der Ehrenkanon in diesen Gesellschaften weniger verinnerlicht. Die Ehrverletzung und die zwingenden Konsequenzen daraus, sind an das öffentliche Bekannt werden des Vorfalls gebunden. D.h. die Verbindung zwischen der Ehrverletzung und dem Fremdzwang der Gruppe, die auf den Verletzten zur Wiedererlangung seiner Ehre durch Vergeltung, also zur Gewalt­handlung Druck ausübt, ist heute noch sehr direkt, sehr unvermittelt. In Worten von Simmel konstituiert der Ehrenkodex „eine eigenartige Garantieform für das richtige Verhalten“ (Simmel 1968, S. 403). Es ist ein Verhalten, das den Zwecken der Gruppe dient. Simmel zählt Ehre zu den Normierungsarten, die die Selbsterhaltung der Gruppen garantieren (Simmel 1968, S. 404). Durch die persönliche Pflicht zur Bewahrung der Ehre werden gesellschaftliche und individuelle Interessen miteinander verbunden.

Für den Einzelnen ist es von persönlicher Bedeutung, im Interesse der Gruppe für die Er­haltung der Ehre zu sorgen, wie auch diese Pflicht den anderen aufzuerlegen. Es gibt keine per­sönliche Ehre, die unabhängig von der kollektiven Ehre existiert, sie ist durch die Gruppe be­gründet und von ihr ableitbar. Die Ehre reguliert das Verhalten der Gruppe und sichert das Weiterbestehen der Sozialordnung. Sie ist als „symbolisches Kapital“ zu verstehen, die auf Gruppenexklusivität und sozialer Distanz zu anderen Gruppen beruht (Vogt 1997, S. 121-143). Die Ehre begründet somit eine gesellschaftliche Hierarchie sowohl unter den eigenen Gruppen­angehörigen als auch zwischen Gruppen bzw. Segmenten der Gesamtgesellschaft. Der Ehrenko­dex schafft Bindung durch gegenseitige Verpflichtung zwischen Gruppenzugehörigen bzw. Gleichgestellten und Abgrenzung zu anderen Sie-Gruppen. Ehre integriert, schafft Gruppeniden­tität und differenziert bzw. hierarchisiert zugleich.

Je stärker die Einzelnen zum Überleben auf ihre Gruppe angewiesen sind, desto stärker ist die Bedeutung der Ehre. Und der Grad der Abhängigkeit der Einzelnen von ihrer Gruppe steht in einem engen Verhältnis zur Entwicklungsstufe des Staates, und zwar sowohl im Sinne des Ge­walt- und Rechtmonopols, als auch im Sinne von Ressourcenverteilung durch den Staat. Je schwächer die Wirkung der Zentralmacht auf Überlebenschancen, Sicherheit und Lebensstan­dard der Menschen, desto stärker ist die Bindung an primordiale Gruppen wie Großfami­lien/Sippen, die als wehrhafte Schutzgruppen fungieren, oder an pseudo-primordiale Gruppen wie Ethnien, Religionsgemeinschaften oder Nationen. Daher riskiert der Einzelne lieber sein Le­ben in solchen Gesellschaften als die Ehre. Einige Sprichwörter aus den typischen, durch den Ehrenkanon geprägte Gesellschaften sprechen Bände:

Aus Albanien:

„Man verliert das Leben, aber nicht die Ehre.“

Aus Sizilien:

1) „Zwei Sachen verkauf man nicht dem Marktplatz: Gesundheit und Ehre.“

2) „Lieber sterben als in Schande/Ehrlosigkeit leben.“

Zwei weitere Sprichwörter aus der Türkei, die die Herkunft des Begriffs aus Kriegergesell­schaften zeigt:

„Ein Ehrenmann darf drei Dinge nicht aus der Hand geben: das Pferd, das Gewehr und die Frau“.

„Bevor man mit gebeugtem Kopf geht, stirbt man besser.“

Dass der Ehrenkanon überall in Konkurrenz zum Gewalt- und Rechtsmonopol des Staates steht, erkennt man an den Normen der Inanspruchnahme von Hilfe bei der Wiederherstellung der Ehre. Bei Racheaktionen kann ein Ehrenmann die Hilfe der Verwandten oder sogar Freunde in An­spruch nehmen. Aber er darf sich niemals an die staatlichen Strafinstanzen wenden. Dort wo der Ehrenkanon herrscht, wird die Rache/Vergeltung immer zur Selbstjustiz. Die Ehre zu schützen oder wiederherzustellen ist stets die Pflicht und das Recht der Männer eines Kollektivs. Angehö­rige beider Geschlechter bemühen sich um die Familien- bzw. Gruppenehre. In diesem Zusam­menhang spricht Pitt-Rivers zu Recht von der „sozialmoralischen Arbeitsteilung“ zwischen Mann und Frau, die letztlich die Aufrechterhaltung der kollektiven Ehre garantiert (Pitt-Rivers 1977, S. 78).

„Honour invariably has some reference to the corporate family, … the individual can only be … evaluated, in relation to his family membership. Yet the honour of the family is drawn from the qualities of its individual members and from public commentary on their behaviour.” (Campbell 1976, zit. n. Giordano 1989, S. 48)

Die Ehre hat immer einen Bezug zur familiären Gemeinschaft. Ein Individuum kann nur im Ver­hältnis zur Familienzugehörigkeit bewertet werden. Doch ist die Ehre der Familie von den Eigenschaften ihrer einzelnen Angehörigen und von den öffentlichen Bemerkungen über ihr Verhalten gezeichnet.

Entgegen den romantisierenden, nostalgischen Mythen über solidarische traditionelle länd­liche Gesellschaften kann das Sozialgebilde in diesen Gesellschaften als System untereinander rivalisierender Menschen und Gruppen betrachtet werden. Da die Ehre keine statische Größe und Eigenschaft ist und ständig neu definiert bzw. zugewiesen wird, bleibt die Reputation und Aner­kennung des Einzelnen nicht konstant. So wie die Ehre wachsen oder verloren gehen kann, än­dert sich die an den Normenkanon der Ehre gebundene Stellung des Einzelnen und produziert Rivalitätsgefühle. Das Sozialgebilde der durch den Ehrenkanon geprägten Gesellschaften kenn­zeichnet daher ein Demonstrations- und Konkurrenzverhalten. Außerhalb der eigenen Familie bzw. Verwandtschaft gibt es nur potentielle Rivalen. Der Wettbewerb um die Ehre geht mit einer großen Angst vor der sozialen Degradierung einher. Der die Ehre des Einzelnen konstituierende oder zerstörende Dorfklatsch stellt eine erbarmungslose soziale Kontrolle her. Konformes Ver­halten liegt nicht vor, weil der Ehrenkanon internalisiert worden ist, sondern vielmehr weil die Einzelnen ihren guten Ruf vor den urteilenden Instanzen der sozialen Kontrolle geschickt zu be­wahren trachten. Der Handelnde muss nicht von der Richtigkeit des Ehrenkodex überzeugt sein, wichtig ist die Anerkennung und Zuweisung eines hohen Ehrenranges durch die „öffentliche Meinung“. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sowohl junge Mädchen als auch ihre Väter bitter über die Ehrenormen geschimpft haben, aber keine Möglichkeit sahen, sich der kollektiven sozialen Kontrolle zu entziehen und individuell frei zu entscheiden und zu handeln.

Beim Verlust der Ehre geht es nicht nur um die Reputation, um den Ruf und den Status. Der oder die Ehrlose gerät häufig in die Rolle eines freien Vogels. Untersuchungen in der Türkei ha­ben ergeben, dass Männer bzw. Väter oder Brüder von als ehrlos abgestempelten Frauen, Töch­tern oder Schwestern viel häufiger angegriffen und in Querelen hinein gezogen werden, als ehr­bare Männer. Denn nach dem Ehrenkanon gelten sie selbst als ehrlos, weil sie die Frauen nicht schützen und überwachen konnten. Frauen mit verletzter Ehre leben mit einem ständigen Risiko sexueller Belästigung und Gewalt durch fremde Männer. Türkische Väter in Deutschland, die ihre von der türkischen Community als ehrlos abgestempelten Töchter ermordeten, um ihre eigene Ehre wieder herzustellen, berichteten  über mimisch-gestische und verbale Degradierun­gen und Beleidigungen durch andere Männer in Kaffeehäusern, die schließlich zum Tötungsde­likt führten. Der Kontakt und Zugang zur türkischen Gemeinschaft war für sie unmöglich ge­worden.

Nicht selten greifen die Machteliten auf die Semantik der „nationalen“ oder „ethnischen“ Ehre zurück, um die in Kriegen notwendige Opferhaltung zu mobilisieren. Denn wir haben be­reits gehört, dass man für die Ehre das Leben riskiert, jetzt in diesem Kontext für die Ehre des Großkollektivs. Die Übertragung der Semantik, Gefühlswallung und Pflichten der Ehre von rea­len primordialen Gruppen wie Sippe, Dorfgemeinschaft auf große Kollektive, die auch als Ab­stammungsgemeinschaften vorgestellt werden, gelingt immer. Insbesondere in den Befreiungs­kriegen ist die Rhetorik „nationaler Ehre“ massiv eingesetzt worden (Vogt 1977, S. 80-86).

Weber (1976 WuG, S. 239) definiert die ethnische Ehre als die „spezifische Massenehre, weil sie jedem, der der subjektiv geglaubten Abstammungsgesellschaft angehört, zugänglich ist“. Die Inszenierung der nationalen Ehre ist immer mit dem Argument verbunden, dass das Kollek­tivsubjetzt Nation eine Ehre verloren hat oder diese verletzt worden sei, die wiedergewonnen werden muss. „Wenn die Ehrbegriffe durch Erziehung und Sozialisation hinreichend fest veran­kert sind, dann sind die dort programmierten Leistungen jeweils situationsspezifisch abrufbar.“ (Vogt, S. 84) Die Aufopferung für die Idee der Nation folgt der gleichen Logik und dem glei­chen Denk- und Gefühlsmuster wie für die segmentären Gemeinschaften. Die Vergeltungs- bzw. Rachsucht wird i.d.R. zum Schutz der gleichen Objekte aktiviert, wie bei primordialen Ehreko­dizes, nämlich zum Schutz des nationalen Besitzes des Vaterlands, der Frauen und der Heiligtü­mer. Kurz, das Konstrukt Nation wird an die Stelle bisheriger Wir-Gruppen gesetzt. Zusammen­fassend hat die Ehre zwei gesellschaftliche Funktionen. sie integriert, verleiht Gruppenidentität und erzwingt die Erhaltung der Gruppennormen. Aber sie schafft zugleich gesellschaftliche Dif­ferenzierung und Hierarchisierung, also Ungleichheit. Durch die Ehre wird durchgängig ver­sucht, die persönliche Überlegenheit und die der eigenen Gruppen im sozialen Bereich zu doku­mentieren.

Der erbitterte Wettbewerb um Ehre beinhaltet allerdings auch die außerordentliche Angst vor sozialer Degradierung, was wiederum ein Indikator ist für das extrem feine Sensorium der Mitglieder mediterraner Gesellschaften für soziale Stratifikationen und im Endeffekt für hierar­chische Gliederung. Angst vor dem Abstieg, d.h. also Ehre als Instrument hierarchischer Diffe­renzierung, erhöht erheblich die Bedeutung derjenigen sozialen Institutionen, die man in der Alltagssprache als „öffentliche Meinung“ bezeichnet. Beim Thema Ehre als Instrument sozialer Differenzierung in mediterranen Gesellschaften muss auch die Bedeutung der Medien hervorge­hoben werden, in denen sich die „öffentliche Meinung“ als soziale Kontrolle artikuliert. So gibt es in sämtlichen mediterranen Gesellschaften spezifische soziale Räume, in denen die Konstruk­tion bzw. Zerstörung der Reputation, des Status und deshalb auch der Ehre vorgenommen wird. Als Medien der sozialen Kontrolle fungieren die Promenade (sp. paséo) in Südspanien, das Kaf­feehaus (gr. kefeneion) in Griechenland und häufig das öffentliche Bad (arab. hammam) im is­lamischen Raum.

Jetzt gehe ich auf die geschlechtlich unterschiedlichen Ehrbegriffe und Ehrpflichten in der ländlichen Türkei etwas näher ein.

Der Begriff der Ehre in der Türkei

Die weibliche Ehre

Die Ehre (namus) der Frau ist an ihre sexuelle Reinheit gebunden, sie muss unberührt in die Ehe gehen und dem Mann treu bleiben. Die weibliche Ehre wird in der Schamhaftigkeit der Frau ausgedrückt. Eine schamhafte Frau ist allgemein schüchtern und scheu dem Mann gegenüber, sie bedeckt vor ihm ihr Haar und ihren Körper und versucht, ihre körperlichen Funktionen zu verbergen. Frauen können sich gegenseitig nicht entehren, weil ihre Ehre von der Keuschheit abhängt. Deswegen sind sie untereinander nicht verletzbar. Ihr Zusammensein ist sogar für ihre Ehre vorteilhaft, weil sie sich so besser gegen physische Angriffe wie auch üble Nachrede weh­ren können.

Die Frauen, insbesondere die unverheirateten Frauen, sollen ihren Mund vor den Fremden verhüllen. Genauso verlobte und jungverheiratete Frauen sollen dies vor den Verwandten des Mannes tun. Mädchen im heiratsfähigen Alter kleiden sich besonders sorgfältig, aber nicht zu auffällig, weil dies gegen die Regeln der Schamhaftigkeit verstoßen würde. Völlige Nacktheit ist nur zwischen den Eheleuten erlaubt, sonst gilt sie als schamlos und wird als Sünde (günah) be­trachtet. Auch während der Geburt bleiben die Frauen angezogen und ziehen erst im letzten Moment die Unterhose aus.

Das Schamgefühl verlangt von Frauen auch das Verbergen weiblicher Körperfunktio­nen so elementar wie essen und trinken. Frauen schämen sich, in Anwesenheit fremder Männer Speisen zu sich zu nehmen. Wenn es unvermeidbar ist, machen sie es hinter dem Zip­fel ihres Kopftuches, um den Blicken der Männer zu entgehen. Als schamlos gilt auch, eine Toilette aufzusuchen, wenn es jemand des anderen Geschlechts bemerkt. Es ist den menstruie­renden Frauen an sich erlaubt, das Fasten zu unterbrechen (dem Koran nach schließt ihr unreiner Zustand sie von den religiösen Handlungen aus). Frauen nehmen aber diese Möglichkeit nicht wahr, wenn Fremde anwesend sind, um die Menstruation geheim zu halten. D.h. der Ehrkanon greift stärker als die Bestimmungen des Korans. Auch jede unkontrollierte Äußerung gilt als schamlos und muss in Gegenwart von Männern vermieden werden.

Im scharfen Kontrast dazu steht die Defloration der Frau, die ihre Jungfräulichkeit und da­durch auch ihre Ehrenhaftigkeit beweisen soll. Deswegen sind die Anzeichen bzw. Nachweise für die Jungfräulichkeit und Defloration öffentliche Angelegenheiten. Da die Ehre ein öffentli­cher Begriff ist, muss die Ehrenhaftigkeit der Braut öffentlich festgestellt werden.

Die Schamhaftigkeit der Frau findet ihren Ausdruck auch in der Sprache. Frauen sprechen in Anwesenheit von Fremden leiser als sonst. Wenn sie tanzen oder singen, machen sie das im­mer in getrennten Gruppen, weil dies als sehr erotisch gilt. Wenn sich nicht verwandte Frauen und Männer in der Öffentlichkeit treffen, müssen sie die Blicke senken und dürfen sich nicht grüßen. Dieses Verhalten behält seine Gültigkeit auch, wenn sie sich gut kennen und innerhalb des Hauses miteinander verkehren und kommunizieren.

Wenn die Frauen älter werden, besonders nach der Menopause, sind die Regeln für ihre Ehre nicht mehr so streng. Alle diese Gebote sollen die volle Kontrolle des Körpers und auch die Begrenzung der sexuellen Attraktivität ermöglichen. Alles, was die Grenzen dieser Kontrolle überschreitet, gilt als hässlich, ekelerregend, unerotisch und unrein und damit auch unehrenhaft.

Man kann also sagen, dass die Schamhaftigkeit die außerfamiliären Beziehungen zwischen den Geschlechtern regelt und die Manifestation der weiblichen Ehre darstellt. Sie zieht dort eine virtuelle Grenze, wo die reale Grenze bei Begegnungen mit Fremden nicht mehr standhaft ist. Sie ist also als ein positiver Begriff einzuschätzen.

Die männliche Ehre

Die Ehre der Männer, im Gegenteil zu der der Frauen, hängt von deren Handlungen innerhalb des eigenen Geschlechts ab. In jeder Begegnung zwischen Männern spielt sie eine wichtige Rolle.

Von Männern erwartet man keine Zurückhaltung, sie sollen Tapferkeit, Bestimmtheit und Stärke zeigen. (Der erste Schritt zu einem ehrenhaften Mann ist für einen Jungen die Beschnei­dung, die die formelle Zugehörigkeit zur Männergesellschaft bedeutet.)

Es gibt zwei kritische Punkte im Leben eines Mannes, wo er seine Männlichkeit (erkeklik) unter Beweis stellen muss. Erstens darf er bei der Beschneidung nicht schreien oder weinen, weil das nicht männlich ist. Zweitens muss er seine Männlichkeit in der Hochzeitsnacht beweisen, in­dem er die Frau entjungfert. Diesem zur Folge ist die männliche Ehre sehr eng mit der Virilität verbunden. Männer dürfen also nie Schwäche zeigen und nachgiebig oder unentschlossen sein. Sie müssen vermeiden, sich „weiblich“ zu benehmen, weil sonst ihre Ehre angegriffen wird.

Ein ehrenhafter Mann ist auch daran zu erkennen, dass er immer zu seinem Wort steht und seiner Verantwortung nicht ausweicht. Er ist auch in Streitfällen verpflichtet, seine agnatischen Verwandten, aber vor allem die engsten Familienmitglieder zu unterstützen, weil es dabei um seine Ehre geht. „Wenn die Ehre der Ehefrau, der Tochter, der unverheirateten Schwester ange­griffen wurde, oder wenn der Vater oder der Bruder Unterstützung braucht, kann sich ein Mann der Pflicht einzugreifen nicht ohne Ehrverlust entziehen. Weicht er dennoch aus, so wird sein Vater oder Bruder eingreifen, nicht um die Ehre des ersteren zu retten (das ist unmöglich), son­dern weil seine Ehre ebenfalls auf dem Spiel steht.“ (Petersen 1985, S. 26)

Mit der Heirat wird dem jungen Mann ein höherer Status verliehen. Jetzt ist er auch ver­wundbar, weil er etwas zum Verteidigen hat, und zwar die Ehre seiner Frau. Seine Ehre ist in diesem Moment wie auch noch einmal später, wenn die Töchter heiratsfähig werden, am ver­letzlichsten. Die Frau, die von außen kommt, stellt für den Mann eine große Gefahr dar. Man kann nie ganz sicher sein, dass sie keine Unreinheit und Schande in die Lineage (die Lineage wird von der Gesellschaft als autonomes Gebilde anerkannt.“ (Panoff/Perrin 1975; Petersen 1985, S. 68)) mit bringt. Die Frau wird gleichzeitig das Heiligste und das Verletzlichste für den Mann. Deswegen werden Heiraten in der Lineage befürwortet, weil sie die Solidarität und die Loyalität der Frau garantieren.

Für die männliche Ehre und das Ansehen sind Großzügigkeit und Gastfreundschaft von we­sentlicher Bedeutung. Der, der arm ist, muss sich aus dem öffentlichen Leben in gewisser Weise zurückziehen. Er darf sich nicht einladen lassen, weil er sich nicht revanchieren kann, dadurch verliert er sein Ansehen. Ehre und Ansehen erlangt man also nicht durch reinen Besitz von Geld, sondern durch Freigebigkeit. Großzügigkeit verwandelt ökonomische Macht in Ansehen, dies ist auch wichtig für die Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte.

Zusammenfassend wird die Ehre eines Mannes herausgefordert bei:

  1. Überschreitung der Grenzen seines Besitzes (der Felder und des Hauses)

  2. Annäherung an die ihm zugehörigen Frauen

  3. Verbaler oder physischer Angriff auf die Angehörigen seiner agnatischen Gruppe

Die Dimensionen der Ehre sind somit das Gefühl, das Verhalten und die Bewertung des Verhal­tens von Seiten anderer. „Honor felt becomes honor claimed, and honor claimed becomes honor paid.“ (Pitt-Rivers 1968, S. 503) D.h. das Gefühl übersetzt sich in einen Anspruch, der sich im Verhalten manifestiert und dieser Anspruch kann dann von anderen „bezahlt“ werden. Zu dieser Bezahlung gehören rollengebundene Ehrerweisungen wie die zwischen Gast und Gastgeber ebenso wie statusgebundene Ehrerweisungen, z.B. in Anredeformen oder Gesten. Zusammenfas­send ist der Bereich der Ehre der Bereich eines Wettbewerbs um Anerkennung. Diese Zeichen konstituieren bestimmte Anerkennungsverhältnisse in einer Gesellschaft. Somit stellt die Ehre einen sozialen Ordnungsfaktor dar: Ein Bild vom „richtigen Leben“ wird vermittelt. Ehre fun­giert also legitimierend für diejenigen Gruppen und Lebensweisen, die als ehrenvoll ausgezeich­net sind. Ehre wirkt disziplinierend, denn wer die Anforderungen nicht erfüllt, muss mit sozia­lem Ausschluss rechnen.

Ehrenkodizes verschaffen den Beteiligten eine gemeinsame kollektive Identität und sie ent­falten wichtige sozialisatorische Wirkungen, indem bestimmte Wertvorstellungen stabil in der Gruppe verankert werden (z.B. Standesehre, nationale Ehre).

Innerhalb der Gruppe, z.B. der Dorfgemeinschaft oder des Standes kann Ehre als innerstän­disches Unterscheidungsmittel im Binnenraum fungieren. Der, der dem Ehrenkodex am meisten und unerbittlichsten entspricht, ist übergeordnet. Aber genau so wichtig ist die Funktion der Ehre als Distinktionsmittel gegenüber anderen Gruppen, die Generierung von Exklusivität und sozia­ler Distanz, wie bereits Max Weber erkannte (Weber 1976, S. 537) und somit als Kohäsionsmit­tel und Quelle für die Generierung der Kollektividentität.

Literatur:

Bourdieu, P., 1976: Entwurf einer Theorie der Praxis auf der ethnologischen Grundlage der kabylischen Gesellschaft. Franfurt/Main.

Brockhaus, 1988: Enzyklopädie. Band 6, DS-EW, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim, S. 134.

Brockhaus, Der Grosse, 1953: Lexikon. Band 3, D-FAZ, F.A. Brockhaus, Wiesbaden, S. 436.

Campbell, J. K., 1976: Honour, Family and Patronage. A Study of Institutions and Moral Values in a Greek Mountain Community, Oxfort, New York.

Claessens, D./Claessens, K., 1992: Lexikon der Grundbegriffe, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg, S. 55.

Devaux, K./Halva, H.-J., 1986: Die ehrbare Familie – Veränderungen im Zentrum sizilianischen Selbst­verständnisses. In: Notizen, Institut für Kulturanthropologie und europäische Ethnologie, Universi­tät Frankfurt/Main, Nr. 24, S. 237-270.

Frevert, U., 1988: Bürgerlichkeit und Ehre. In: Kocka, J., Hg.: Bürgertum im 19. Jahrhundert, Band 3, München, S. 101-140.

Frevert, U., 1989: Bürgerliche Ehre, Satisfaktion und Duell im 19. Jahrhundert. In: Guttandin, F., Hg.: Soziologie der Ehre, Kurseinheit 2, Fernuniversität Hagen, S. 54-67.

Giordano, C., 1989: Mediterrane Ehrvorstellungen: archaisch, anachronistisch und doch immer aktuell. In: Guttandin, F., Hg.: Soziologie der Ehre, Kurseinheit 1, Fernuniversität Hagen, S. 41-67.

Guttandin, F., Hg., 1989: Die Ehre des Ritters, Kaufmanns, In: Hofmanns: Soziologie der Ehre, Kursein­heit 2, Fernuniversität Hagen, S. 4-54.

Koran, Der, 1959. München, Wilhelm Goldmann Verlag, S. 436.

Kürşat-Ahlers, E., 2003: Zur Komplementarität der Staatenbildungs- und Intellektualisierungsprozesse, IKO-Verlag, Frankfurt/Main.

Meyers Enzyklopädisches Lexikon, 1973. Band 7, DIV-ENY. Lexikon Verlag, Mannheim/ Wien/Zürich, S. 456-457.

Novosadtko, U., 1989: Ehre in ständischer Gemeinschaft und moderner Gesellschaft. In: Guttandin, F., Hg.: Soziologie der Ehre, Kurseinheit 2, Fernuniversität Hagen, S. 81-111.

Peristany, J. G., 1965: Honour and Shame. The Values of Mediterranian Society, London.

Petersen, A., 1985: Ehre und Scham. Das Verhältnis der Geschlechter in der Türkei, Berlin, Express Verlag.

Pitt-Rivers, J., 1977: The Fate of Shechem or the Politics of Sex. Essays in the Anthropology of the Medi­terranean, Cambridge u.a.

Schiffauer, W., 1983: Die Gewalt der Ehre. Erklärungen zu einem türkisch-deutschen Sexualkonflikt, 1. Aufl., Frankfurt/Main, Suhrkamp Verlag.

Simmel, G., 1968: Soziologie, 5. Aufl., Frankfurt/Main, Suhrkamp Verlag, S. 402-405.

Vogt, L., 1997: Zur Logik der Ehre, Frankfurt/Main.

Waldhoff, H.-P., 1995: Fremde und Zivilisierung, Frankfurt/Main, Suhrkamp Verlag.

Weber, M., 1976: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie, 5. rev. Aufl., mit textkritischen Erläuterungen hrsg. von J. Winckelmann, Tübingen, J.C.B. Mohr, S. 534-537.

Zingerle, A., 2002: Ehre. In: Endruweit, G./Trommsdorf, G., Hg.: Wörterbuch der Soziologie, 2. Aufl., Lucius & Lucius Verlagsges. mbH, Stuttgart, S. 86-87

Dokument Information:

Veröffentlicht in politik unterricht aktuell, Heft 1/2002: 3-11
"Tod, Haß und Ehre - Zur gesellschaftlichen Funktion mörderischer Selbstkonzepte"
Hannover, 2002. A 5, kart.[ISBN 3-9807714-3-1 - ISSN 0945-1544]

Herausgeber: Verband der Politiklehrer e.V., Hannover

Vorsitzender: OStR Gerhard Voigt OStR i.R. (seit 2009). Potsdamer Str. 20, 30952 Ronnenberg / Region Hannover 
eMail: politiklehrerverband.voigt@web.de
http://www.voigt-bismarckschule.de
Internetpublikation 2002 auf http://pu-aktuell.de/pua2002/Kuersat_Tuerkei.htm
Letzte Überarbeitungen: 1.8.2004 / 02.12.2011

 

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